piwik no script img

Bewährungsstrafe für Ex-Polizeischüler

Ein 20jähriger ehemaliger Polizeischüler ist gestern wegen Amtsanmaßung mit einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten davongekommen. Das Jugendschöffengericht setzte die Vollstreckung des Urteils zur Bewährung aus, obwohl der Angeklagte bereits im vergangenen Jahr wegen einschlägiger Delikte zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Zusammen mit einer 19jährigen mit Haftbefehl gesuchten Polizeischülerin hatte der Mann komplette Einsatzanzüge, Schlagstock, Handfesseln und Pistolenhalfter von Kollegen gestohlen. Nach seiner Entlassung aus dem Polizeidienst verschaffte er sich durch Übertölpelung des Fahrdienstes einen Funkstreifenwagen und raste in voller Einsatzuniform mit Schutzschild zu einer Kreuzberger Demonstration. Zum Eingreifen kam er jedoch nicht, weil das mit Blaulicht und Martinshorn fahrende Auto gegen einen Baum prallte.ADN

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen