Rabatte an Kliniken sind „kaum nachprüfbar“

■ Gesundheitssenator Luther liegen keine Beweise für Herzklappen-Skandal vor

Gesundheitssenator Peter Luther (CDU) hat sich gestern schützend vor die Berliner Herzzentren gestellt. Ihm lägen – wie auch bei den ersten Meldungen vor einem dreiviertel Jahr – „keine Unterlagen vor“, aus denen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Herzklappen in einer der drei Kliniken hervorgingen, sagte Luther gegenüber der taz. Auch die Berliner AOK habe von ihrem Bundesverband keine Hinweise erhalten.

„Die drei Berliner Herzzentren in der Charité, im Wedding und in Buch haben wir relativ gut in der Übersicht“, versicherte der Gesundheitssenator.

Bereits im Sommer letzten Jahres seien die drei Kliniken im Hinblick auf die Geschäfte mit Herzklappen überprüft worden. „Die Häuser haben uns auf unsere Anfrage mitgeteilt, daß das alles legal ist“, so Luther. Gleichzeitig räumte er jedoch ein, daß es „kaum nachprüfbar“ sei, ob Kliniken von den Herstellerfirmen Rabatte oder Sonderzuwendungen in Form von Forschungsgeldern erhalten hätten.

Unter Hinweis auf die noch laufenden Ermittlungen wollte die Wuppertaler Staatsanwaltschaft, die bundesweit gegen 250 Kliniken ermittelt, keine näheren Angaben über die Vorwürfe gegen Berliner Kliniken machen. „Die Betroffenen sollen nicht aus der Zeitung erfahren, daß gegen sie ermittelt wird“, so der Justizpressesprecher Horst Rosenbaum.

Der Ärztliche Direktor der Charité, Hans-Joachim Neumann, wies gestern die gegen seine Klinik erhobenen Vorwürfe zurück, kostenlos als Prämien gelieferte Herzklappen den Krankenkassen in Rechnung gestellt zu haben. Die Krankenkassen seien durch die Charité „nicht geschädigt worden“.

Nach Ansicht des gesundheitspolitischen Sprechers von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Köppl, ist eine effektive Kontrolle von Spenden der Pharmaindustrie an Krankenhäuser derzeit kaum möglich. Bereits im November letzten Jahres hatte Köppl im Berliner Abgeordnetenhaus einen Antrag eingebracht, der für die Kliniken eine Veröffentlichungspflicht über erhaltene Forschungsgelder vorsieht. Über den Antrag wurde noch nicht beraten. Eine entsprechende parlamentarische Anfrage des bündnisgrünen Politikers wurde von Wissenschaftssenator Erhardt mit den lapidaren Worten beantwortet: „Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Forschungsvorhaben und Drittmittelspendern ist für alle drei Universitätsklinika wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes nicht möglich.“ Schulz/Winden