Die Seniorenarmee

■ Gerichtsurteil: Altersgrenze 28 bleibt

Berlin (taz) – Die Bundeswehr wird zur Rentnerarmee. Mit zwei Entscheidungen zum Wehrpflichtalter hat gestern das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Berlin folgendes klargestellt: Alle jungen Männer, die sich an ihrem 25. Geburtstag im Stadium der „Zurückstellung“ vom Wehrdienst befinden, können bis zum Alter von 28 Jahren einberufen werden. Dies sei auch dann der Fall, wenn die Bundeswehr in der Pause zwischen mehreren Zurückstellungen zwecks Einberufung Zugriff auf den jungen Mann hatte. Planungstaktik und Planungsfehler der Bundeswehr bei der Einberufung können demnach auf Kosten der jungen Männer gehen. Armee und Zivildienst haben nun die Möglichkeit, Zehntausende Ungedienter doch noch einzuberufen.

„Der Grundsatz Jung vor Alt wird auf den Kopf gestellt“, meint dazu die Zentralstelle der Kriegsdienstverweigerer (KDV) in Bremen. Gegen ihre Einberufung hatten sich zwei ältere Wehrpflichtige vor den Verwaltungsgerichten Düsseldorf und Arnsberg gewehrt.

Die gestrige Entscheidung des BVerwG nimmt die Reform des Wehrpflichtgesetzes von 1994 quasi zurück: Damals war die Altersgrenze von 28 auf 25 abgesenkt worden. kotte