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Heißluftballon auf Hühnerjagd

■ Tiefflug über Bauernhof: Prozeß um den Tod von 84 Hühnern

Weil er mit seinem Heißluftballon 84 Hühner in den Tod getrieben haben soll, mußte sich am Montag vor dem Amtsgericht Eckernförde ein 48jähriger Kieler unter anderem wegen „Gefährdung des Luftraumes“ verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, das Hühner-Freigehege eines Bauern aus Tüttendorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde) im vergangenen Sommer im „Tiefflug“ überquert zu haben. Das Federvieh sei durch das Geräusch des Gasbrenners in Panik geraten; bei der Flucht in die Unterstände hätten sich die Hühner dann gegenseitig erdrückt. Das Verfahren endete für den Ballonfahrer glimpflich, es wurde eingestellt.

Zuvor mußte er sich jedoch von dem betroffenen Bauern erhebliche Vorwürfe machen lassen. Der bezifferte seinen Sachschaden auf rund 800 Mark. Die überlebenden Hennen hätten zudem „viel weniger Eier gelegt“, ergänzte der Staatsanwalt.

Der genaue Hergang des Vorfalls blieb aber auch vor Gericht unklar: Der Kieler beteuerte, das Gehege „nicht aus Boshaftigkeit“ angesteuert zu haben. Der Bauer gab zu, den Piloten und seine drei Passagiere massiv beschimpft zu haben: „Haut ab, ihr Idioten – oder ich schieß euch ab“, habe er geschrien, obwohl er „nicht mal ein Luftgewehr“ besitze.

Auf Vorschlag des Einzelrichters, „langsam doch mal die Luft aus der Sache zu lassen“, wurde das Verfahren auf Staatskosten eingestellt. Der Pilot sicherte eine Wiedergutmachung des Schadens zu. lno

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