Genug gesühnt

■ Verfahren gegen AntifaschistInnen eingestellt

Zwei BremerInnen hatten im August 1994 gegen eine Neonazi-Veranstaltung zum „Gedenken“ an Rudolf Heß demonstriert und bekamen nicht nur Prügel und sechs Stunden Haft, sondern auch ein Bußgeldverfahren an den Hals. Wenigstens dieses Verfahren wegen „Teilnahme an einer verbotenen Versammlung“ wurde am Freitag eingestellt.

Das Stadtamt hatte die Nazi-Demonstration und auch die Veranstaltung dagegen gleichermaßen verboten, auf der die beiden DemonstrantInnen nach einem massiven Prügeleinsatz der Polizei festgenommen wurden. Sie blieben damals mit 22 anderen AntifaschistInnen sechs bzw. sieben Stunden in Haft.

Am ersten Prozeßtermin kam schon diese unrechtmäßige Präventivhaft zur Sprache. Anwalt Engel zitierte aus dem „polizeirechtlichen Kommentar“, nach dem vorbeugende Inhaftierung bei Ordnungswidrigkeiten nicht zulässig sei.

Nach Durchsehen der Polizeivideos war Richter Rathke zwar zu dem Schluß gekommen, daß es tatsächlich die verbotene Versammlung war, auf der beide festgenommen wurden, aber sechs bis sieben Stunden Präventivhaft seien „genug Sühne“ gewesen für dieses Delikt, so der Amtsrichter. Das Gericht kritisierte nun die Präventivhaft obendrein als „rechtlich bedenklich“.

Für die noch zu erwartenden Verfahren gegen 19 weitere DemonstrantInnen werden wohl ähnliche Entscheidungen zu erwarten sein.

Maren Cronsnest