■ Schmerzensgeld
: Anspruch vererbbar

Karlsruhe/Osnabrück (dpa) – Schmerzensgeldansprüche sind vererbbar. Das entschied der Bundesgerichtshof. Einem Ehepaar wurden 8.000 Mark Schmerzensgeld für ihren Sohn zugesprochen. Dieser war 1992 ohne Mitschuld bei einem Unfall so schwer verletzt worden, daß er später starb.