: Die Wahrheit über Südafrika
■ Neues Gesetz zur Vergangenheitsbewältigung
Johannesburg (taz) – Südafrikas Kabinett unter Führung des ANC hat ein „Gesetz der Nationalen Einheit und Versöhnung“ beschlossen, das die Modalitäten der bereits beschlossenen „Wahrheitskommission“ zur Untersuchung politischer Verbrechen der Vergangenheit regelt. Über das Gesetz wurde in Südafrikas Regierung der Nationalen Einheit lange und heftig gestritten, und auch jetzt findet es noch keine ungeteilte Zustimmung: Die konservative Zulu-Bewegung Inkatha lehnte das Gesetz rundweg ab, die Nationalpartei des Ex-Präsidenten Frederik W. De Klerk wurde überstimmt. Anders als es sowohl die Nationalpartei wie auch die konservative weiße „Freiheitsfront“ verlangt hatten, wird es keine Amnestie mehr für politische Gewaltverbrechen nach dem 5. Dezember 1993 geben. Außerdem wurde die ursprünglich vereinbarte Geheimhaltungsklausel fallengelassen, die für heftige Proteste von Menschenrechtlern gesorgt hatte.
Nach der neuen Regelung werden sowohl Amnestieverhandlungen, Beratungen über Rehabilitierung und Wiedergutmachung wie auch die Anhörung über Menschenrechtsverletzungen grundsätzlich in der Öffentlichkeit abgehalten. Im Bedarfsfall können die 12 bis 15 Mitglieder der Kommission, die vom Kabinett ernannt werden sollen, die Öffentlichkeit allerdings ausschließen.
Ursprünglich hatte sich Präsident Nelson Mandela mit Inkatha und der Nationalpartei darauf geeinigt, daß die Kommission unter Ausschluß der Öffentlichkeit beraten sollte. Nicht einmal die Opfer wären laut den ursprünglichen Regelungen informiert worden. Die neue Regelung stellt einen Sieg der Menschenrechtler im Parlament dar. Das wiederum führt zu Auseinandersetzungen innerhalb des ANC, da jetzt auch Sünden von ANC-Mitgliedern in der Öffentlichkeit ausgebreitet werden können. Willi Germund
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