Behinderte gegen ÖPNV-Gesetz

■ Verbandssprecher: Behinderteninteressen einfach übergangen

Völlig unberücksichtig fühlt sich die Behindertenvertretung mit ihren Vorschlägen im Entwurf des Bremer ÖPNV-Gesetzes, das noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden soll. „Es müssen auf allen Linien des ÖPNV behindertengerechte Anlagen und Fahrzeuge eingesetzt werden“, erklärte Mathias Weinert von der Landesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte gestern vor der Presse.

Außerdem müßten alle Fahrpläne von Blinden nutzbar sein. Wichtig sei auch, daß der Konzessionsträger Sanktionen befürchten muß, wenn er Mobilitätsbarrieren nicht beseitigt.

Der Bewußtseinsstand bei dem für die Erarbeitung des ÖPNV-Gesetzes zuständigen Bausenator scheine „stark unterentwickelt“ zu sein, kommentiert Weinert. Anders könne er sich nicht erklären, warum alle Beiträge der Behinderten abgeschmettert worden seien. Eine politische Kontrolle finde wohl auch nicht mehr statt, denn SPD und Grüne wollten dem vorliegenden Entwurf zustimmen.

Finanzielle Argumente dürften dafür eigentlich kein Grund sein: Zum Ausgleich für finanzielle Verluste durch die 30.000 Behinderten-Wertmarken in Bremen bekämen die Verkehrsbetriebe, vor allem die BSAG, sieben Millionen Mark, hat Horst Frehe von „Selbstbestimmt Leben“ ausgerechnet. Wir wollen, daß dieses Geld zweckgebunden zur Verbesserung der Mobilitätsbedingungen Behinderter ausgegeben wird!“

Am 4. Mai auf der Behindertentagung behalte man sich vor, Aktionen zu planen, wenn sich nichts bewege. „Da haben wir eine lange Tradition“ drohte Frehe. MCro