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Freispruch im Eilzugmord-Prozeß

■ Asylbewerber erstochen: Gericht erkennt auf Notwehr des Täters

Das Landgericht Stade hat einen 55 Jahre alten Angestellten der Hamburger Umweltbehörde gestern vom Vorwurf des Totschlags an einem 19 Jahre alten Asylbewerber freigesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, daß der Bauingenieur am 7. Dezember 1993 im Eilzug Hamburg-Bremen den Asylbewerber aus Gambia mit einem Messer tötete, stuften die Tat jedoch als Notwehr ein. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag des Verteidigers. Staatsanwalt und Nebenklägervertreter hatten eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert.

Der Bluttat war eine Auseinandersetzung zwischen dem späteren Opfer und dem Freigesprochenen vorausgegangen. Der 55jährige saß im Zugabteil erster Klasse und war auf der Fahrt nach Hause. Der Asylbewerber aus Gambia habe ihn gereizt. Der Vorsitzende Richter bezeichnete das Verhalten des angetrunkenen Afrikaners, der etwa 1,5 Promille im Blut hatte, als burschikos und rücksichtslos. Der Angeklagte sei darüber verärgert gewesen. Für ein ausländerfeindliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte. Der 55jährige habe sich nicht aggressiv, sondern defensiv verhalten. Der Angriff des 19jährigen sei von ihm nicht provoziert worden.

Der bedrohte Angeklagte habe keine andere Wahl gehabt und sei berechtigt gewesen, den Angriff des Afrikaners sofort und notfalls auch mit einem lebensgefährlichen Messerstich zu beenden, meinte der Vorsitzende Richter. dpa

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