Ehestreit mit Polizeihilfe

■ Vermeintlicher Sozialhilfebetrug entpuppte sich vor Gericht als Ehezwist

Die Behörden hatten alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den Fall schnellstmöglich aufzuklären: Am 3.1.94 hatte der 34jährige Z. seine von ihm getrennt lebende Frau wegen Sozialhilfebetrugs angezeigt. Die Sozialhilfeempfängerin sei in Wirklichkeit bei ihm angestellt, werde von ihm entlohnt und betreibe überdies ein eigenes Gewerbe in Delmenhorst, erklärte Z. der Polizei. Doch sehr schnell stellte sich bei den Ermittlungen heraus: „Das ist alles von vorne bis hinten erlogen“, wie Amtsrichter Gerd Richter es gestern formulierte. Das Strafverfahren gegen Z.'s Frau wurde eingestellt, stattdessen erhielt Z. selber einen Strafbefehl wegen „falscher Verdächtigung“. Da er den allerdings nicht zahlen wollte, landete der Fall jetzt vor Gericht.

Z.'s Frau war im November 93 nach Hessen gezogen und hatte dort Sozialhilfe beantragt. Zu unrecht, behauptete Z. und legte als Beweis Lohnabrechnungen für seine Frau vom November und Dezember 93 vor sowie die Kontonummer, auf die das Geld überwiesen worden war. „Um welches Konto hat es sich dabei gehandelt?“, fragte der Richter nach. „Um das von meiner Tochter“, antwortete Z. Darauf der Richter: „Falsch, es handelte sich dabei um Ihr eigenes Sparkonto“.

Ähnlich eindeutig konnten auch Z.'s weitere Anschuldigungen widerlegt werden: Ab Mitte November hatte sich seine Frau nachweislich ständig in Hessen aufgehalten, Sozialhilfe hatte sie dort völlig zurecht und nur für ihre Kinder beantragt. „Sie sind schlicht und ergreifend sauer, weil Ihre Frau Sie verlassen hat“, war die Einschätzung des Richters. Z. solle den Einspruch gegen seinen Strafbefehl zurückziehen: „Wenn Sie das nicht machen, dann brechen wir das hier ab und bestellen alle Zeugen. Das kostet Sie ein Heidengeld“.

Widerstrebend willigte Z. schließlich ein, kündigte aber an, daß er seine Frau nun noch einmal anzeigen werde: wegen Steuerhinterziehung. Elke Gundel