Zustimmung zu Lebzeiten

■ betr.: „Das Organ-Modell“, taz vom 3. 4. 95

[...] Erklärungen können „verschwinden“ – Daten in einem Zentralregister manipuliert werden. Sicherheit, daß dem letzten (Organspenden-)Willen der Verstorbenen Folge geleistet werden muß, bietet nur die Umkehr der Beweislast: die ausdrückliche Zustimmung zu Lebzeiten. Notariell (per Testament) gesichert und in einem Zentralregister schnell abrufbar.

Wer jedoch statt eines erforderlichen Nachweises der Zustimmung den des Widerspruchs (Organspenden betreffend) durchsetzen will, begünstigt staatlich legitimierte „Sterbehilfe“. Manipulationen aus vorwiegend finanziellen Interessen werden geradezu herausgefordert. [...] Harald im Spring, Zell a. H.