Miethai & Co.
: Betriebskosten

■ ...durch Gewerbebetriebe Von Achim Woens

Wer das Pech hat, mit einem Friseurgeschäft und/oder einer Kneipe unter einem Dach zu leben, wundert sich nicht selten über die hohen Wasserkosten in der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Denn meistens wird der gewerbebedingt höhere Verbrauch dieser Betriebe nicht getrennt erfaßt und abgerechnet.

Dazu ist der Vermieter aber verpflichtet. Mit einem einfachen Zwischenzähler läßt sich das auch leicht lösen. Auch andere Betriebskostenarten wie Müllabfuhr, Strom, Grundsteuern, Hauswart, Treppenhausreinigung und Versicherungen können gewerbebedingt höher ausfallen. Liegen diese Kostenarten überdurchschnittlich hoch, so kann vermutet werden, daß das gewerblich bedingt ist.

Doch Vorsicht: Manch eineR hat sich schon mit der zu schnell ausgesprochenen Forderung nach Kostentrennung selbst geschadet. Denn nicht jeder Gewerbebetrieb verbraucht mehr Wasser als ein durchschnittlicher Miethaushalt. Ist beispielswiese die Hälfte der Grundfläche an eine Galerie oder wenig genutzte Büros vermietet, so spart mancheR sogar viele blaue Scheine. Hier eine Kostentrennung durchzusetzen wäre höchst unklug. Auch eine schlecht besuchte große Kneipe wird die Kosten eher nach unten drücken. Also erst überschlägig nachrechnen, ob eine Kostentrennung nach Wohnen und Gewerbe wirklich Sinn macht.

Das gilt natürlich auch für die anderen verbrauchsabhängigen Kostenarten wie Strom und Müllabfuhr. Bei Versicherungen, Hauswart, Treppenhausreinigung und Grundsteuern ist das schon schwieriger zu beurteilen. Sind hier die Kosten überdurchschnittlich hoch, so ist eine Prüfung der Originalbelege zu empfehlen. So kann leichter abgeschätzt werden, ob beispielsweise das Treppenhaus wegen einer Arztpraxis mehr als einmal die Woche gereinigt wird. Bei hohen Grundsteuern kann der Vermieter aufgefordert werden, die Kosten nach dem Verhältnis der Jahresrohmieten (geht aus dem Grundsteuermeßbescheid hervor) zu trennen.

Besondere Risiken von Gewerbebetrieben lassen sich die Versicherer auch besonders honorieren. Hier muß der Vermieter zusammen mit dem Versicherer die Kosten auseinanderrechnen. Bei Beurteilungsunsicherheit immer zuerst die Beratung aufsuchen.