Asylsuchende: Risiko Auslandsreise

■ Ein junger Afghane darf nicht mit seinen MitschülerInnen auf Klassenfahrt Von Kai von Appen

In den vergangenen fünf Jahren war es immer ein Selbstgänger: Wenn Ausbilder Kurt-Christian Pump mit seinen SchülerInnen der Berufsvorbereitungsklasse, in der auch Asylsuchende auf den Bäckerberuf vorbereitet werden, auf Klassenfahrt ins Ausland gehen wollte, beantragte er bei der Ausländerbehörde kurzerhand eine „Sondergenehmigung auf Aus- und Wiedereinreise“. Problemlos bekam er einen positiven Bescheid, obwohl Flüchtlinge nach dem Asylgesetz das Land eigentlich nicht verlassen dürfen.

Dieses Jahr steht für Pumps Klasse, in der auch der 17jährige Afghane Pawan ausgebildet wird, eine Fahrt nach Italien auf dem Programm. Doch auf den obligatorischen Antrag kam jetzt aus der Ausländerbehörde ein überraschender Brief. Tenor: Pawan dürfe zwar ausreisen, aber: „Die Wiedereinreise ist damit nicht erlaubt, und jede Auslandsreise erfolgt auf eigenes Risiko.“

Pump und seine SchülerInnen der Gewerbeschule 20 in Nettelnburg, die Pawan unbedingt dabei haben wollen, sind über dieses Schreiben entsetzt. Pump: „Die Klassenreise ist für die Schüler die einzige Möglichkeit, mit wenig Geld einmal in der Sonne Urlaub zu machen.“ Die Mittel für den Trip in den Süden haben sich die jungen Leute selbst verdient, indem sie im Unterricht hergestellte Backwaren an ihre Mit-SchülerInnen im großen Berufsschulzentrum Nettelnburg verkauften. Pump: „Pawan hat in Deutschland alle Rechte und Pflichten. Ich sehe daher das Vorgehen der Behörde im Zusammenhang mit der Verschärfung des Ausländerrechts.“

Nur: Dieses Mal ist nicht die Ausländerbehörde der Bösewicht. Behördensprecher Norbert Smekal: „Es hat im letzten August aus dem Bonner Innenministerium eine fachliche Klarstellung gegeben, daß die Praxis einiger Ausländerbehörden, wie in Hamburg, Aus- und Wiedereinreisegenehmigungen zu erteilen, rechtswidrig ist.“ Selbst wenn Hamburg seine Praxis beibehalten würde, könnte es dem Betroffenen passieren, daß ihn der Bundesgrenzschutz, der direkt dem Innenministerium untersteht, nicht wiedereinreisen läßt. Smekal: „Das Risiko ist uns zu groß.“

Der Behördensprecher begreift das Verbot daher eher als eine Schutzmaßnahme für Pawan: „Schlimm wäre doch, jemand reist guten Glaubens mit einer solchen Bescheinigung aus und kommt dann nicht wieder rein.“ Laut Smekal habe Hamburg aber eine Initiative beim Bund ergriffen, „daß Bonn seine Rechtsauffassung noch einmal überdenkt.“ Doch das nützt Pawan nichts mehr – er muß zu Hause bleiben.