Schadensersatz für Willi Lemke

■ Hamburgs Ex-Verfassungsschutz-Chef muß DM 20.000 zahlen

Der ehemalige Chef des Hamburger Verfassungsschutzes, Hans-Josef Horchem, muß 20.000 Mark Schadenersatz an Werder-Manager Lemke zahlen. Das hat gestern das Bremer Landgericht entschieden. Horchem hatte in seinen 1993 veröffentlichten Memoiren Andeutungen über die Doppelagententätigkeit eines Bremer Studenten gemacht, der einige Monate nach Veröffentlichung des Buches als Willi Lemke identifiziert wurde.

Lemke hatte auf Schadenersatz in Höhe von 500.000, mindestens aber 250.000 Mark geklagt, die er im Falle eines Erfolgs für Tschernobyl-geschädigte Kinder und für ein Frauen-Hilfsprojekt in Bosnien spenden wollte. Ihm sei durch die Indiskretion des ehemaligen Verfassungschefs großer Schaden zugefügt worden, sein Leben habe sich seitdem völlig verändert.

Horchem hatte vor Gericht bestritten, daß er gewußt habe, um wen es sich bei dem von ihm geschilderten 23 Jahre alten Studenten gehandelt habe, der vom russischen KGB als Agent aufgebaut werden sollte und sich daraufhin an den Verfassungsschutz gewandt hatte. Dennoch sah das Gericht in der Veröffentlichung einen „schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“ des Werder-Managers, der allerdings mit 20.000 Mark ausreichend geahndet sei. Ase