OB-Wahl geht weiter

■ Gericht: Kein Eilbedarf des Einspruchs

Auch wenn die Meute bellt, in Bremerhaven zieht die Karawane weiter. Die Anhörung von 15 vorausgewählten Bewerbern für das Amt des Oberbürgermeisters und Bürgermeisters findet wie vorgesehen am Samstag statt. Das versicherte gestern Stadtverordneten-Vorsteher Alfons Tallert, nachdem das Bremer Verwaltungsgericht einen Antrag auf Einstweilige Anordung zur Aussetzung des Verfahrens abgelehnt hatte.

Über die Rechtmäßigkeit des Bremerhavener Auswahlverfahrens wurde von den Bremer Richtern allerdings nicht entschieden. Abgelehnt haben sie gestern lediglich die Eilbedürftigkeit der Entscheidung. Schließlich solle Bremerhavens neuer OB zwar bereits am 17. Mai in der Stadtverordnetenversammlung gewählt, frühestens aber zum 1. Dezember offiziell ernannt werden. Bis zu diesem Datum habe der Hamburger Anwalt und OB-Kandidat Rolf Geffken, der die Aussetzung des Verfahrens beantragt hatte, noch genug Zeit, seine Interessen im normalen Gerichtsverfahren durchzusetzen.

Nach dem Scheitern des juristischen Weges versuchten die Bremerhavener Grünen gestern noch einmal mit einer politischen Forderung das Besetzungsverfahren zu stoppen. Die für Samstag angesetzte Kandidaten-Anhörung solle abgesagt und stattdessen zu einer Sondersitzung des zuständigen Ausschusses eingeladen werden, forderten sie in einem Brief an Stadtverordnetenvorsteher Tallert. Dort solle insbesondere die Frage geklärt werden, warum der Stadtverordneten-Vorstand an den Grünen vorbei den Hamburger Anwalt Geffken nachträglich als 16. Kandidaten zu dem Vorstellungsgespräch geladen hatte. Ase