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Mauerschützenprozeß: Hohe Strafen beantragt

Im 26. Mauerschützenprozeß hat gestern die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht hohe Strafen beantragt. Nach dem Willen der Anklage sollen gegen die drei Beschuldigten Freiheitsstrafen zwischen 20 Monaten auf Bewährung und bis zu drei Jahre Haft verhängt werden, erklärte Justizsprecherin Uta Fölster auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft habe es als erwiesen angesehen, daß die drei DDR-Grenzsoldaten im November 1961 den 34jährigen Flüchtling Werner Probst gemeinsam getötet haben. Laut Anklage hatte Probst am 14. Oktober 1961 die Spree an der Schillingbrücke durchschwommen und war bereits auf die Kaimauer, die auf Westberliner Gebiet lag, geklettert. Dort hatte ihn nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft der tödliche Schuß eines der Angeklagten getroffen.dpa

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