Volksbegehren für gute Bildung

■ Zentralelternbeirat sammelt Unterschriften / Gesetzentwürfe unzulässig?

Die erste konkrete Initiative für ein Volksbegehren steht in den Startschuhen. Ab sofort sammelt der Zentralelternbeirat (ZEB) Unterschriften zur Unterstützung von gleich drei Gesetzentwürfen, mit denen die Situation an Bremens Schulen deutlich verbessert werden soll. Für Lernmittelfreiheit, Ausstattung und Sanierung der Schulen und die Unterrichtsversorgung sollen Minimalstandards fixiert werden, die von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen vor Gericht eingeklagt werden könnten.

Im ersten Anlauf werden zwar nur 5.000 Unterschriften benötigt, um die Gesetzentwürfe beim Landeswahlleiter für das anschließende Volksbegehren einreichen zu können, doch Rainer Eberhard, Sprecher des Zentralelternbeirats, will höher hinaus. „Wenn wir jetzt gleich 50.000 Unterschriften zusammenbekämen, hätte das in jedem Fall schon großen Einfluß auf die Koalitionsverhandlungen nach der Wahl“, sagte er gestern bei der öffentlichen Vorstellung der Kampagne für das Volksbegehren. An 60 Info-Tischen wollen ElternvertreterInnen deshalb am Sonntag in der Nähe der Wahllokale Unterschriften sammeln.

Der politische Erfolg ist für den ZEB besonders wichtig, denn formal wird das Volksbegehren wahrscheinlich schon scheitern, bevor es überhaupt zu einer Abstimmung kommt. Das hat sich auch der ZEB selber von einem Anwalt bestätigen lassen. Das juristische Problem an den vorgelegten Gesetzentwürfen ist nämlich, daß die darin definierten Mindeststandards im Bremer Schulwesen deutlich mehr Geld kosten würden als der status quo. Doch solch „haushaltsrelevante“ Forderungen sind nach der Landesverfassung bei Volksbegehren ausdrücklich unzulässig. Entscheiden muß über diese Frage der Staatsgerichtshof.

Der ZEB möchte mit seinen Gesetzentwürfen zum Beispiel genaue Klassenhöchstfrequenzen festlegen. Die reichen von 25 SchülerInnen in der Grundschule bis zu 22 SchülerInnen in der gymnasialen Oberstufe. In den ersten zwei Geltungsjahren des Gesetzes sollen diese Werte dann um mindestens zwei reduziert werden. Gesetzlich festgelegt werden soll auch, daß „durch kontinuierliche Neueinstellung von LehrerInnen“ eine „heterogene Altersstruktur der Lehrerschaft im Land Bremen sowie an den einzelnen Schulen sichergestellt wird“.

Im Bereich der Schulraumplanung will der ZEB gesetzlich regeln lassen, daß „jedeR SchülerIn einen Anspruch auf mindestens 1,5 Quadratmeter unverstellter Grundfläche und sechs Kubikmeter Mindestluftraum in den allgemeinen Unterrichtsräumen“ bekommen soll und der „Schallpegel der von außen einwirkenden Geräusche höchstens 55 dB(A) beträgt“. Neubau, Ausstattung und Sanierung der Schulen sollen von drei unabhängigen Kommissionen, in denen die BehördenvertreterInnen gegenüber LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern in der Minderzahl sind, geplant und überprüft werden.

So detailliert diese Ideen in den Gesetzentwürfen ausgearbeitet sind, so vage ist die Vorstellung des Zentralelternbeirats, was die Umsetzung seiner Forderungen kosten würde. „Darüber haben wir uns keine Gedanken gemacht“, erklärte ZEB-Sprecher Eberhard gestern. Und seine Vertreterin Marianne Isenberg schlug vor: „Bremen könnte ja mal über eine Bildungssteuer nachdenken, um die erforderlichen Ausgaben zu decken.“

Die Unterschriften für das Volksbegehren werden zwar ab sofort gesammelt. Wann es offiziell beim Landeswahlleiter angemeldet wird, ist allerdings noch offen. Bisher nämlich gelten noch Ausführungsbestimmungen, die einen erfolgreichen Volksentscheid praktisch unmöglich machen. So müßten zum Beispiel alle erforderlichen 50.000 Unterschriften innerhalb von nur neun Tagen gesammelt werden, und das nicht etwa offen auf der Straße, sondern nur während der üblichen Bürozeiten in Ortsämtern und anderen öffentlichen Dienststellen.

„Wir wollen abwarten, bis die neuen vereinfachten Ausführungsbestimmungen beschlossen worden sind. Das soll allerdings nicht vor Herbst passiert sein“, sagte Marianne Isenberg gestern. Und wichtig sei auch, den Termin so zu legen, daß die große Unterschriftensammlung nicht ausgerechnet in eine Ferienzeit fallen würde.

Für die erste Runde der Unterschriftensammlung hat der ZEB jetzt 10.000 ausführliche Informationsblätter drucken lassen, die zusammen mit dem vollständigen Text der Gesetzentwürfe an Info-Ständen und über die Elternvertretungen verteilt werden. Für die dabei anfallenden Kosten gibt es ein Spendenkonto: Stichwort „Volksentscheid“, Konto-Nr. 1186642 bei der Sparkasse Bremen, BLZ 29050101. Ase