Kein gläserner Mieter

■ Datenschützer kritisiert Schufa-Anfragen

VermieterInnen dürfen nach Ansicht des Bremer Datenschutzbeauftragten Stefan Walz von MieterInnen nicht verlangen, bei den Verhandlungen um Vermietung einer Wohnung eine „Selbstauskunft“ der „Schufa“ vorzulegen. Dies sei rechtswidrig und bedeute einen „Mißbrauch des Auskunftsanspruchs“, wenn der Vermieter eine solche Bescheinigung über die finanzielle Situation der MieterInnen von der „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ verlangt. VermieterInnen dürften lediglich Auskünfte darüber verlangen, ob der Mietbewerber die Monatsmiete bezahlen könne. Dabei dürfe er auch nach Art und Höhe des Einkommens fragen. Das Verlangen nach einer Schufa-Bescheinigung gehe jedoch zu weit, sagte Walz.

Nach Angaben des Bremer Datenschützers enthält die Schufa-Auskunft mehr Informationen, als der Vermieter zur Abschätzung seines Risikos benötigt. „Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, daß Negativdaten zur Person übermittelt werden, die längst überholt sind.“ Der Betroffene habe meistens keine Möglichkeit, in kurzer Zeit falsche Angaben richtig zu stellen.

„Wohnungsmieter sind mit gutem Grund nicht als Vertragspartner der Schufa zugelasse, sie haben aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen direkten Zugang zu diesem Informationssystem“, erklärte Walz. Anfragen zur Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen seien ausdrücklich als unzulässig bezeichnet worden. „Kein Mitbewerber sollte einem solchen Verlangen nachkommen“, forderte Walz. dpa/taz