Verunreinigte Werbung

■ Öko-Labels / Wo umweltfreundlich draufsteht, ist nicht nur Natur drin

Auf dem Bremer Markt am Domshof hat vor einigen Wochen ein Händler spanische Erdbeeren aus „integriertem Anbau“ verkauft. Süß und saftig waren sie, aber was hatten die Spanier integriert? Genmanipulationen? Das Schild sollte wohl suggerieren, die Erdbeeren seien biologisch-dynamisch angebaut. VerbraucherInnen können sich der gesünderen Anbauweise aber nur dann sicher sein, wenn dies auch so angegeben wird. Eine EU-Richtlinie schreibt vor, wie Lebensmittel angebaut und verarbeitet werden müssen, um das Qualitätsmerkmal zu erhalten.

Für nicht eßbare Verbrauchsgüter bestimmt noch kein Gesetzeswerk die Umweltfreundlichkeit der Produkte von der Wiege bis zur Bahre. VerbraucherInnen achten neben Preis und Qualität immer mehr auf die Umweltverträglichkeit der Waren, doch schreiben viele Hersteller und Dienstleister ihren Produkten Eigenschaften zu, die ihnen nicht zustehen.

„Irreführend“ nennen JuristInnen solche Werbung. VerbraucherInnen werden positive Eigenschaften vorgegaukelt, die zudem nicht nachprüfbar sind. Und rund 75 Prozent der VerbraucherInnen glauben an Werbeaussagen wie „biologisch abbaubar“, „Naturprodukt“ oder „umweltfreundlich“.

Irreführend und fragwürdig ist zum Beispiel die Werbung eines Herstellers von Schulheften. Auf denen klebt ein Signet „Weltpark Tropenwald – kein Zellstoff aus den Tropen“. Der Verein „Bremer Umwelt Beratung“ hat herausgefunden, daß „Tropenholz für die Herstellung von Schulheften keine Rolle spielt“. Aus den meisten Tropenhölzern könnten keine graphischen Papiere produziert werden. Und nur knapp ein Prozent der Hölzer werden als Zellstoff importiert. Die Firma wirbt also mit einer selbstverständlichen Tatsache. Die Bremer UmweltberaterInnen meinen, daß die vermeintlichen Umweltschutzhefte den unter „Kindern emotional hochbesetzten Tropenwald mißbrauchen“.

Gegen diese Art der unlauteren Vorteilserschleichung können sich einzelne VerbraucherInnen nicht wehren. Konkurrierende Unternehmen, Fach- und Verbraucherverbände jedoch können nach dem „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) gegen täuschende Werbung klagen. Erfreulicherweise „ist die Tendenz, daß Firmen klagen, steigend“, sagt Hubertus Baumeister, Jurist am Institut für Umweltrecht in Bremen.

Um nun aber dennoch UnternehmerInnen, WerberInnen und kritischen VerbraucherInnen einen Weg durch den Dschungel der Umweltlabel zu zeigen, hat die Bremer Umwelt Beratung mit dem Institut für Umweltrecht eine Broschüre über „Umweltwerbung und Wettbewerbsrecht“ erarbeitet. „Die Verwendung von Wortverbindungen mit dem Bestandteil bio ist grundsätzlich kritisch“, schreiben die UmweltexpertInnen. So gibt es verschiedene Urteile, in denen z. B. Ziegel nicht als „baubiologisch hervorragende Baustoffe“ bezeichnet werden dürfen oder „biologisch düngen“ als unzulässige Werbeaussage eingeschätzt wurde. Auch Wortverbindungen mit öko sind zweifelhaft. So haben die UmweltrechtlerInnen aus verschiedenen Urteilen herausgelesen, daß „der Werbende nicht auf ökologische, sondern auf ökonomische Eigenschaften hinweisen will“. Ansonsten gilt wie für alle anderen Aussagen auch: Sie müssen auf dem Produkt nachprüfbar sein. ufo

Die Broschüre ist für 10 Mark bei der Bremer Umwelt Beratung, Walsroder Str. 12-14, 28215 Bremen zu erhalten