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: Medienanstalten miß- billigen TRT-Sendung

Bislang haben die deutschen Medienanstalten keine Handhabe gefunden, um gegen den türkischen Sender TRT vorzugehen, der nach Ostern auch im deutschen Kabelnetz eine 56stündige Propagandasendung verbreitet hatte, in der zu Spenden für den türkischen Militäreinsatz im Nordirak aufgerufen wurde. Der Sender darf sein Programm in Deutschland aufgrund des europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen verbreiten. Eine Verletzung der im Abkommen genannten Tatbestände wie „Aufstachelung zum Rassenhaß und die unangemessene Herausstellung von Gewalt“ konnte die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) bisher nicht feststellen. Dennoch hat die DLM – rechtlich unverbindlich – einige Programmelemente der TRT-Sondersendung „verurteilt“, zum Beispiel die Passage, in der ein fünfjähriges Mädchen sein Taschengeld für das Militär spendet. Kinder würden hier für propagandistische Zwecke mißbraucht. Die Bundesregierung solle gegenüber der Türkei ihre „Besorgnis“ über das Programm äußern. Wer weiß, ob das die Regierung in Ankara angesichts der angeblich gesammelten 25 Millionen Mark noch besonders stört?