Einmal Westafrika und zurück

■ Abschiebung eines liberianischen Asylbewerbers endete nach acht Tagen – in Bremen

Acht lange Tage verbrachte der abgelehnte liberianische Asylbewerber Thomas P. in Begleitung zweier deutscher BGS-Beamten in Westafrika. Aus der gerade verbüßten Strafhaft in Bremen war er kurz zuvor in die Abschiebehaft überstellt worden. Von dort ging die Reise nach Monrovia los. Doch das Unternehmen endete, wo es begonnen hatte: Am 24. Mai kehrten Thomas P. und seine beiden Begleiter nach Bremen zurück.

Damit scheiterte der zweite Versuch der Bremer Ausländerbehörde in diesem Jahr, einen Liberianer in seine Heimat abzuschieben. Wieder blieben die Flüchtlingslager von Monrovia, das offizielle Ziel der Abschiebemission, unerreichbar. Stattdessen erlebte Thomas P. eine Odyssee durch die Transiträume der Flughäfen der westafrikanischen Hauptstädte Konakry (Guinea) und Banjul (Gambia).

„Gescheitert“ sei der neuerliche Versuch einer Liberia-Abschiebung, räumt Dieter Trappmann, der Leiter der Ausländerbehörde, ein. Aber er betont: „Nur diese eine.“ Denn eine frühere Abschiebung nach Liberia (taz vom 20.4.), die bereits im April stattfand, sei gelungen – „insofern als der Betroffene nach Nigeria weitergereist ist“.

Wir erinnern: Noch vor seiner Landung in Konakry, wo der abgeschobene vermeintliche Liberianer nach Monrovia damals hätte umsteigen sollen, erklärte er, aus Nigeria zu stammen. Weil ihn die nigerianische Botschaft als einen der ihren anerkannte – wie übrigens zuvor die liberianische – reiste er nach Nigeria aus. Dazu Trappmann: „Uns ist ja egal, wo er hingeht. Hauptsache, er ist aus Deutschland weg.“ Dieses unverhohlene „Hauptziel: weg“ der letzten Abschiebung im Mai hätte auch Thomas P. beinahe erreicht. Seine BGS-Begleiter jedenfalls taten dafür alles, sobald sich herausstellte, daß P. nicht nach Monrovia einreisen könnte.

Woran das Unternehmen letztlich scheiterte, darüber herrscht Uneinigkeit. Während Thomas P. gegenüber seiner Anwältin angibt, daß von Konakry nach Monrovia nur Fracht-, aber keine Passagiermaschinen gestartet seien, berichtet Dieter Trappmann von P.'s Weigerung, seinen Weiterflug nach Monrovia anzutreten. Die deutschen Grenzschützer waren hilflos. „Die haben dort keine Amtsbefugnisse – und die guineeischen Kräfte wollten nicht eingreifen“, erklärte Trappmann. Doch diese Erfahrung soll nicht das vorläufige Aus für Abschiebungen nach Liberia bedeuten. „Nicht jeder weigert sich ja in Konakry weiterzufliegen.“

Deckungsgleich werden die Berichte von Ausländerbehörde und Asylbewerber erst wieder, wenn es um den weiteren Verlauf der Expedition geht: Zweimal versuchte der Flüchtling Thomas P., nach Gambia einzureisen. Erfolglos. Nach acht Tagen war das Ende der Fahnenstange erreicht: Sein Flug ging zurück.

Seitdem sitzt Thomas P. wieder in Abschiebehaft. Insgesamt seit dem 23. März. Seine Anwältin ist erbost: „Wenn die Abschiebung nicht möglich ist, muß man ihn freilassen“. Doch mangelnde internationale Flugverbindungen nach Monrovia, wegen der andere Bundesländer liberianischen Flüchtlingen die Duldung aussprechen, sollen die Bremer Abschieber auch in Zukunft nicht schrecken. Ebensowenig die Zurückhaltung auf guineeischer Seite. Das bestätigt auch die Sprecherin der Innenbehörde. Der Flug für Thomas P. habe rund 3.500 Mark gekostet, „die Beamten vom Grenzschutz werden vom Bund bezahlt“. Man wolle auch weiterhin andere Reisemöglichkeiten erproben.

Den Seeweg aus Ghanas Hauptstadt Accra nach Monrovia? „Schreiben Sie bloß nicht, daß wir das tun“, sagt dazu Trappmann. „Obwohl die Abschiebung auf diesem Weg früher ganz üblich war.“

Eva Rhode