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: Urlaub

Seit Jahresbeginn gilt bundesweit die computerlesbare Versichertenkarte. Doch gerade in der Ferienzeit wird auch der Krankenschein wieder gebraucht. Wer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und im Ausland Ferien machen will, sollte sich vor Reiseantritt einen Auslandskrankenschein für sein Urlaubsland besorgen. Denn die Chip-Karte gilt bisher nur in Deutschland.

Die Krankenkasse kann im Falle des Falles die Behandlungskosten grundsätzlich nur in Staaten übernehmen, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht. Das sind sämtliche EU-Staaten, Norwegen, Island, die Nachfolgestaaten Jugoslawiens, Rumänien, die Schweiz (hier nur für die stationäre Behandlung), Tunesien und die Türkei. In anderen Ländern kann das Kostenrisiko durch eine zusätzliche, private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden.