„Das Ergebnis ist abwegig“

■ Hartes Urteil der SKP über eigene Untersuchung zur Sozialhilfe-Sachbearbeitung

„Das Untersuchungsergebnis kann nicht akzeptiert werden. Es ist aus fiskalischer Sicht abwegig und hält einer Plausibilitätsprüfung nicht stand.“ Dieses harte aber gerechte Urteil hat ausnahmsweise eine Bremer Behörde einmal nicht über eine andere, sondern über sich selber gefällt. Der Satz steht unter dem Punkt „Fazit“ in einem internen Papier der „Senatskommission für das Personalwesen“ (SKP) zur Auswertung einer Untersuchung über die angemessene Zahl von Sozialhilfe-Fällen, die jede Sozialhilfe-SachbearbeiterIn versorgen soll.

230 Angestellte und Beamte wachen in der SKP über die knapp 50.000 MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes im Land Bremen. Für einen kleinen Teil von ihnen – nämlich die SachbearbeiterInnen für die Bewilligung von Sozialhilfe – interessierte sich die SKP in den letzten Monaten ganz besonders. Herausgefunden werden sollte, wie weit die bisherige Fallzahl von 117 Haushalten, die jede von ihnen zu betreuen hat, mit der Einführung von EDV im Sozialhilfebereich erhöht werden kann.

Vier Wochen lang haben SKP-MitarbeiterInnen an den Arbeitsplätzen von 20 ausgewählten SachbearbeiterInnen hunderte von einzelnen Daten erhoben. Drei Monate dauerte es anschließend, einen Computer damit zu füttern und den gesammelten Datenschatz von einem Programm namens „Orga“ ordentlich durchrechnen zu lassen. Heraus kam, daß nicht etwa mehr als 117, sondern gerade mal die Hälfte, nämlich 57,2 zu betreuende Fälle angemessen seien.

Doch ein solches Ergebnis war überhaupt nicht vorgesehen, wollte die SKP doch eigentlich Geld einsparen und nicht für zusätzliches Personal werben. Allerdings konnte bei der angewandten Untersuchungsmethode der Personalverwalter kaum etwas anderes herauskommen. Schließlich waren sie nach dem „Prinzip der Selbsteinschätzung“ vorgegangen und hatten dabei auch Schätzungen des Sozialressorts „zunächst unkritisch übernommen“, wie es im Untersuchungsbereicht heißt. Ermittelt wurde so nicht die tatsächliche Arbeitsbelastung, sondern ein „Bild der Selbsteinschätzung der Betroffenen“, wie es SKP-Chef Fritz Dopatka formuliert. Das war zwar eigentlich nicht gefragt, aber schließlich ist es auch schön zu wissen, daß Sozialamts-SachbearbeiterInnen froher wären, wenn sie weniger Fälle zu bearbeiten hätten.

Monatelanger Einsatz mehrerer SKP-MitarbeiterInnen, ein eigens angeschafftes Computerprogramm, zahlreiche Sitzungen und viel Papier wären dafür allerdings nicht nötig gewesen. Gereicht hätte auch schon die freundliche Nachfrage bei einer einzigen der Sozialhilfe-SachbearbeiterInnen. Aber was wäre schon eine menschliche Antwort gegen das Ergebnis einer „repräsentativen Untersuchung“.

Deren „abwegiges Ergebnis“ bewegt die SKP nun allerdings keineswegs zur Selbstaufgabe. „Es versteht sich von selbst, daß die Organisationsuntersuchung nicht wiederholt werden kann“, heißt es zwar selbstkritisch in der Auswertung, „abgesehen von dem dafür notwendigen hohen Aufwand spricht nichts dafür, daß es dabei zu einer realistischen Meßzahl kommen könnte.“ Gleich anschließend aber weist die Behörde dennoch den rechten Weg: „Der aktuell durchgeführte Städtevergleich zeigt, daß eine Meßzahl von 127,3 durchaus in die interkommunale Landschaft paßt.“ Oder wie es SKP-Chef Dopatka sagt: „Das war ein Stück try and error. Jetzt sind überregionale Standards der Orientierungspunkt.“

Und die liegen zwischen 104 (Essen) und 140 (Dortmund). Vergleichbar sind sie mit den Bremer Bedingungen allerdings „nur sehr bedingt“, wie es im Sozialressort heißt. Schließlich organisiert jede Stadt ihre Sozialhilfeberechnung anders. Aber das zu klären, ist ein weites Feld und bedürfte sicherlich einer neuen Untersuchung... Ase