Unterm Strich

Einer, ohne den die bundesrepublikanische Kultur nicht die geworden wäre, die sie wurde, ist am Sonntag gestorben: Günther Busch. Viele, die als Leser von ihm geprägt wurden, werden nicht einmal wissen, welchen Einfluß Busch auf die deutsche Kultur der 60er und 70er Jahre hatte, denn er wirkte vor allem als Lektor. Ohne ihn keine „suhrkamp-culture“, wie die deutsche intellektuelle Szene im Ausland genannt wurde. Günther Busch war für die tausend Bände der „edition suhrkamp“ verantwortlich, die zwischen 1963 und 1979 erschienen. Hier wurden Brecht und Beckett, die Autoren der Frankfurter Schule veröffentlicht, und hier waren auch die frühen Theorie-Importe zu finden, die die intellektuelle Westbindung stärkten: Barthes, Foucault, Derrida, Eco und so weiter. Busch schuf eine Reihe, die eines Tages von Kulturhistorikern ausgebeutet werden kann: Der 1929 geborene Busch war einer jener Intellektuellen, die die verhängnisvolle Tradition des Sonderwegs des deutschen Geistes zu Grabe trugen und den Anschluß an die laufenden Debatten ermöglichten. Busch tat dies auf seine Art – als Büchermacher. Seine „edition suhrkamp“ lieferte den Westdeutschen das Material zum Nachholen der Moderne. In den achtziger Jahren prägte er das wissenschaftliche Programm des Fischer Verlages und die dort erscheinende „Neue Rundschau“. Sein letztes großes Projekt bei Fischer war die aufwendige Edition der Werke Paul Valérys.

37 Staaten haben am Wochenende in Rom eine internationale Konvention unterzeichnet, die den illegalen Handel mit Kunstwerken eindämmen und deren Rückgabe erleichtern soll. Das bis zuletzt unter den rund 300 Konferenzteilnehmern aus 80 Staaten umstrittene Abschlußdokument sieht vor, daß gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter zurückgegeben und getäuschte „Käufer in gutem Glauben“ angemessen entschädigt werden müssen. Allein in Europa werden nach Angaben des italienischen Kulturministers Antonio Paolucci jährlich rund 60.000 Kunstwerke gestohlen und über Landesgrenzen verschoben. „Wir sind uns bewußt, daß Kulturgüter per Definition eine universelle Bestimmung haben, aber gleichzeitig ist ihr Verbleib im Ursprungsland für die nationale kulturelle Identität wesentlich“, erklärte Paolucci. Deutschland enthielt sich bei dem Votum der Stimme. Die deutsche Delegation befürchtet weitgehende Einschränkungen des internationalen Kunsthandels. „Kunsthandel auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen muß weiter möglich sein“, sagte Delegationschef Edwin Frietsch vom Bundesjustizministerium. „Die globale Verbreitung solcher Objekte dient auch einem größeren Verständnis für kulturelle Verschiedenheit.“ Die Konvention gilt nur für künftige Fälle, nicht für die Vergangenheit. Ausgenommen ist somit auch die sogenannte Beutekunst des Zweiten Weltkriegs.