Kirchenasyl mit Erfolg

■ Zairin als Asylbewerberin anerkannt

Drei Mal mußte die 27jährige Zairin F. mit ihrem knapp zweijährigen Kind ins Kirchenasyl der 2000-Seelen-Gemeinde Altluneberg fliehen (vgl. taz vom 19. und 23. 12.94). Vor wenigen Tagen endlich hat das Bundesamt nach zwei Negativentscheidungen Frau F. als Asylbewerberin anerkannt.

Kurz nach ihrer Einreise stellte Frau F. im November 1992 in Bremerhaven ihren ersten Asylantrag. Die eineinhalbstündige Anhörung verlief in Französisch – eine Sprache, die Frau F. nur schlecht beherrscht. Sie wurde von der Bedeutung des Gespräches nicht in Kenntnis gesetzt und erfuhr keinerlei Beratung. Der Antrag wurde im Januar 93 abgelehnt, obschon die Geschichte der Frau keinen Zweifel daran läßt, daß die Abschiebung nach Zaire den Tod der Frau oder zumindest Haft und Folter nach sich gezogen hätte:

Sie war in Zaire verhaftet worden, weil sie an einer großen Christendemonstration gegen die Diktaturherrschaft des Präsidenten Mobutu Sese Seko, der noch vor wenigen Wochen in Bremen empfangen wurde, teilgenommen hatte. Ihr Ehemann, ein Diakon, hatte die Demonstration organisiert, wurde verhaftet und starb im Gefängnis. Frau F. wurde während ihrer dreimonatigen Haft gefoltert und vergewaltigt. Mit Hilfe der Kirche gelang ihr die Flucht nach Deutschland.

Wegen „Unglaubwürdigkeit“ wies das Bremer Verwaltungsgericht im November 1993 die Klage gegen die Ablehnung des Asylantrages ab. Im Mai stellte Frau F. einen Asylfolgeantrag und suchte, um die behördlich geplante Abschiebehaft zu verhindern, erstmalig in der Kirchengemeinde Schutz. Nach etwa 14 Tagen sagte ihr die Behörde zu, daß sie die Entscheidung über ihren Antrag in Freiheit abwarten könne. Im Dezember aber teilte man ihr mit, daß ihr zweiter Antrag nicht zur Durchführung angenommen werde. Sie suchte erneut Schutz in der Kirche.

Die Gemeinde erfuhr kurz darauf über die Lokalpresse, daß die Bremerhavener Ausländerbehörde beabsichtigte, die Frau in Abschiebehaft zu nehmen und das Kleinkind für die Dauer des Verfahrens in eine Pflegefamilie zu geben. Nach öffentlichen Protesten nahm das Bundesamt den Bescheid zurück. Wenig später aber lehnte dieses erneut ab, den Folgeantrag durchzuführen, obgleich ein Pastor aus Zaire inzwischen die von Frau F. geschilderten Vorgänge bestätigt hatte. Auch dessen Aussage wurde als unglaubhaft bezeichnet, die Anwältin von Frau F. der Einflußnahme auf den „bestechlichen Pastor“ bezichtigt.

Zwischenzeitlich hatte der Entscheider des Bundesamtes der Gemeindepastorin telefonisch mitgeteilt, er werde seine Meinung ohnehin nicht ändern. Die Anwältin von Frau F. stellte einen Befangenheitsantrag gegen ihn und reichte Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Für Frau F. begann das dritte Kirchenasyl. Kurz darauf genehmigte der Vizepräsident des Bundesamtes persönlich den Asylfolgeantrag und die damit verbundene zweite Anhörung.

Diese wurde am 19.6.95 durchgeführt, und zwar in der Heimatsprache von Frau F. Fünf Tage später traf der Bescheid ein, der Frau F. als Asylbewerberin anerkennt. Rechtswirksam allerdings wird dieses Urteil erst, wenn der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten auf weitere Rechtsmittel verzichtet. dah