„Blöde Sau“

■ Beamtenbeleidigung kann teuer kommen

„Dumme Wichser, Bullenschweine, Arschficker, blöde Säue und Ärsche“, mit diesen Worten soll ein heute 30jähriger drei Beamte der Gröpelinger Wache begrüßt haben, als diese in seiner Wohnung nach dem Rechten schauen wollten. Der Vorfall hatte sich vor knapp zwei Jahren ereignet und kam diese Woche beim Amtsgericht zur Verhandlung. Eigentlich wäre die Sache durch die Bezahlung eines Strafbefehles aus der Welt zu räumen gewesen. Der Angeklagte, der darüberhinaus dem Vorwurf einer versuchten Körperverletzung ausgesetzt war, legte aber Widerspruch ein, denn er fühlte sich vom damaligen Verhalten der Schutzmänner provoziert.

Die Polizei war in einer lauen Sommernacht von Nachbarn wegen ruhestörenden Lärms und aus dem Fenster fliegender Teile alamiert worden und verschaffte sich Zutritt zum Gemach des Angeklagten. Für das Gericht endete an dieser Stelle alle Klarheit. Die Schilderungen von sieben geladenen ZeugInnen ließen den anschließenden Tathergang nur erahnen. Die Wiedergabe der schlimmen Worte war dabei nicht das Problem. Herauszufinden galt es jedoch, ob ein Polizist dem Angeklagten mutwillig ein Glas Weinbrand-Mischung ins Gesicht gekippt hatte. Oder war das Glas, so Version Nr. 2, aus Versehen durch den Wachtmeister umgestoßen worden, so das der Angeklagte sich bekleckert fühlte? Für Richter Christian Zorn mußten sowohl bei den Aussagen der geladenen Polizisten, als auch der vom Angeklagten benannten Zeugen, „große Abstriche“ gemacht werden. Es mag sein, daß ein Polizist sich nach einer Salve von Beleidigungen wie ein Jedermann verhalten habe. Dies aber, so stellte der Richter fest, sei für einen Grünuniformierten nicht in Ordnung.

Dem Angeklagten wurde schließlich eine Abmilderung des Strafbefehls zu Teil. Die Vorwürfe der Beleidigung und der versuchten Körperverletzung sah der Richter als erwiesen an. Schließlich hatte der Beschuldigte zugegeben, mit durch das Getränk verschmierten Augen eines oder mehrere Gläser nach den Ordnungshütern geworfen zu haben. Unter Hinzurechnung der Prozeßkosten ist der Rechtsstreit für den jetzt zu 55 Tagessätzen Verurteilten jedoch nicht billiger geworden. Richter Zorn gab dem jungen Mann, der über ein bemerkenswertes Vorstrafenregister verfügt, noch ein paar lehrreiche Sätze mit auf den Weg. Er möge bei seinem Tun immer bedenken, ob er für seine Handlungen auch geradestehen könne.