Engelchens Heimkehr

■ „Beutekunst“ aus Bremer Besitz wieder zurück in der Kunsthalle – aber die Kunstrückführung bleibt schwierig

Ein bißchen unscheinbar hängen sie im Foyer. Zwei Tusche- und eine Kreidezeichnung; Putti, Heilige und Bacchanten schwärmen übers Papier. Die zarten Blätter haben allerdings einiges politisches Gewicht: Kurz vor Kriegsende von russischen Soldaten als Beute mitgenommen, sind sie nach 50 Jahren Umweg per Gerichtsbeschluß seit gestern wieder in der Bremer Kunsthalle – der erste Fall, in dem sog. „Beutekunst“ auf juristischem Wege nach Bremen zurückkehrt.

Zweieinhalb Jahre hat der Kunstverein warten müssen, seit die Bilder auf dem New Yorker Kunstmarkt aufgetaucht waren. Das FBI hatte die Zeichnungen, auf Betreiben der Bremer Seite, einem russischen Emigranten abgenommen. Das Gericht gestand sie den Bremern kompromißlos zu – ohne Vergleich, ohne Gegengabe. Für Rudolf Blaum, den Beutekunst-Experten des Kunstvereins, hat das Urteil exemplarischen Wert, wie er gestern erklärte. Nun sei es „glasklar“: „Deutsches Eigentumsrecht ist durch den Krieg nicht beeinträchtigt.“

Nun hofft der Kunstverein, bei künftigen Funden rascher Recht zu bekommen. Immerhin vermissen die Bremer allein 1500 Zeichnungen, die nach deren Auslagerung auf das märkische Schloß Karnzow durch Plünderung verloren gingen. Von einigen Bildern, sagt Blaum, kenne der Kunstverein den Aufenthaltsort. Doch das New Yorker Urteil hat deren Rückgabe bisher nicht beschleunigt. Blaum: „Obwohl wir klar unseren Rechtsanspruch durchsetzen konnten, ist es uns nicht gelungen, das FBI in ähnlichen Fällen zum Einschreiten zu bewegen.“ Es sei eben nicht Sache der US-Gerichte, privaten Kultureinrichtungen zu ihrem Eigentum zu verhelfen – diese Einstellung „haben wir schon x-mal erlebt“.

So hofft der Kunstverein weiter darauf, daß sich irgendwann eine international gültige Rechtsprechung in Sachen Kunstraub durchsetzt. Bis dahin werden die Bremer weiterhin kostspielige Gerichtsverfahren anstrengen müssen. Das New Yorker Urteil kostete sie „weit mehr als den Marktwert der Bilder“, der zwischen 10.000 und 20.000 Mark taxiert wird. Geld, das der Verein nie wieder sieht: Der Beklagte nämlich längst untergetaucht und unauffindbar. tw