■ Mit dem Lomé-Abkommen auf du und du
: Geizige Helfer

Berlin/Brüssel (taz/AFP) – Monatelang zogen sich die Verhandlungen hin, wurden einmal sogar mit lautem Knall abgebrochen, doch nun haben sich die EU und 70 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) doch noch geeinigt. Am Wochenende schlossen sie in Brüssel die Halbzeitrevision des vierten Lomé-Abkommens ab.

Das ursprünglich 1975 in der togolesischen Hauptstadt Lomé geschlossene und 1989 zum vierten Mal erneuerte Abkommen regelt die Entwicklungs- und Handelskooperation zwischen den beiden Ländergruppen. Zur Halbzeit des zehn Jahre gültigen Lomé-IV-Vertrages mußte die Ausstattung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) neu ausgehandelt werden. Enttäuschung herrschte bei den AKP-Staaten. Deren Vorsitzender, Papua-Neuguineas Informationsminister John Momis, wies darauf hin, daß der neue Fonds pro AKP-EinwohnerIn weniger Hilfsgelder enthalte als der vorige. Die Entwicklungsländer hatten ursprünglich zwischen 15 und 18,8 Milliarden Ecu (28 bis 35 Milliarden Mark) gefordert, aber nur 13,3 Milliarden Ecu für die kommenden fünf Jahre enthalten. Deutschland trägt dazu drei Milliarden Ecu bei.

Der Abschluß war erst möglich geworden, nachdem sich die EU-Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfel in Cannes auf die Höhe ihrer gemeinsamen Entwicklungshilfe hatten einigen können. Die aktualisierte Fassung des bis Ende des Jahrhunderts geltenden Vertrages enthält zudem neue Handelsbestimmungen und eine Menschenrechtsklausel. Die Hilfen an ein bestimmtes Land können danach ausgesetzt werden, wenn dort massiv gegen die Menschenrechte verstoßen wird.

Damit wird erstmals die EU- Entwicklungshilfe für die AKP- Staaten an Bedingungen geknüpft. Bisher konnte das Lomé-Abkommen als einzigartig gelten, weil die angeschlossenen Entwicklungsländer garantiert, ohne als Bittsteller auftreten zu müssen, Hilfszahlungen, freien Marktzugang und Ausgleichszahlungen bei Rohstoffpreisverfall erhielten.

Die BRD trägt in den kommenden fünf Jahren nicht mehr wie bisher 26 Prozent zum EEF bei, sondern nur noch gut 22 Prozent. Die Bonner Regierung hatte bereits vor Monaten angekündigt, ihre Beiträge zur europäischen Entwicklungshilfe senken zu wollen. Unterstützt wurde sie von den Briten. Bilaterale Entwicklungshilfe hat gegenüber dem Fonds nämlich einen großen Vorteil: Es kann leichter sichergestellt werden, daß die Gelder auch wieder an deutsche Firmen als Auftragnehmer zurückfließen. Von dem Lomé-Abkommen würden ohnehin vor allem die ehemaligen französischen Kolonien profitieren, mit denen Frankreich immer noch gedeihliche Wirtschaftsbeziehungen pflegt. lieb