Keine Gnade für Borstentiere

■ Schweinepest: 6 300 Sauen und Eber im Norden getötet

In Schleswig-Holstein sind wegen des Verdachts auf Schweinepest 2 000 Jungsauen und Mastschweine getötet worden. Zwei Landwirte aus den Kreisen Schleswig-Flensburg und Stormarn hatten Tiere aus einem infizierten Bestand in Ruchow in Mecklenburg-Vorpommern gekauft. In dem Betrieb in Ruchow im Landkreis Parchim seien alle 4 000 Tiere getötet worden. Nach ersten Blutproben habe sich der Verdacht auf Schweinepest in den schleswig-holsteinischen Betrieben noch nicht bestätigt, sagte der Sprecher des Kieler Landwirtschaftsministeriums, Bartelt Brouer, gestern. Nach Bestätigung der Pestfälle in Parchim seien aber am Montag erneut Blutproben entnommen worden. Die Ergebnisse stünden noch aus.

Auch auf einem Hof in Appel-Oldendorf im niedersächsischen Kreis Harburg seien 300 Tiere getötet worden, die ebenfalls aus Parchim stammten. Für das Auftauchen der neuen Pestfälle in Parchim hält der Amtstierarzt des Landkreises den Kontakt mit Wildschweinen für eine mögliche Ursache.

Die Schweinepest ist eine ansteckende, meist tödlich verlaufende Viruserkrankung der Schweine. Sie bricht etwa fünf bis sieben Tage nach der Ansteckung aus und muß den Behörden anzeigt werden. Kranke Tiere leiden unter Organblutungen und Fieber. Zudem können Durchfall, Darm- und Lungenentzündung auftreten. Übertragen wird das Virus durch Kot, Urin und Speichel sowie über das Nasensekret oder virushaltiges Futter. Für Menschen stellt die Schweinepest nach derzeitigem Wissensstand keine Gesundheitsgefahr dar.

Gerät eine Herde unter Verdacht, muß der Amtstierarzt des zuständigen Landesuntersuchungsamtes Blutproben nehmen. Bei positivem Befund wird der ganze Bestand getötet und in einer Anlage entsorgt. Nach frühestens 40 Tagen und einigen Vorbeugemaßnahmen kann auf dem Hof erneut mit der Schweinezucht begonnen werden. lno