Ozonverordnung wieder unsicher

■ Bremer Enthaltung wie Ablehnung / Rechtsfehler im Gesetz

Wenn der Bundesrat morgen über den im Vermittlungsausschuß ausgehandelten Entwurf einer laschen bundeseinheitlichen Ozonverordnung beschließt, zählt die vom Bremer Senat beschlossene Enthaltung wie eine Ablehnung. Für eine Zustimmung wäre nämlich die Mehrheit aller Bundesrats-Stimmen erforderlich.

Damit zeigt sich das von einer Großen Koalition regierte kleinste Bundesland fortschrittlicher als zum Beispiel das SPD-regierte Niedersachsen, das dem Entwurf, der Fahrverbote erst ab 240 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft vorsieht, zustimmen will. Allerdings ist die Bremer Enthaltung im Bundesrat keine gewollte Entscheidung, sondern bloße Folge des Koalitionsvertrages, der Bremens Bundesrats-Vertreter zur Enthaltung zwingt, wenn sich SPD und CDU nicht auf eine gemeinsame Position einigen können.

Ob es am Freitag überhaupt zu einer Entscheidung kommt, ist seit gestern allerdings wieder fraglich. Denn der vorliegende Kompromiß-Entwurf enthält einen gravierenden juristischen Fehler (vgl. Seite 2). Danach ist es zum Beispiel möglich, daß es bei Ozonwerten über 240 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft in Verden, Bielefeld und Kassel zwar in Bremen, sonst aber nirgendwo zu Fahrbeschränkungen kommt. Ase