Höchststrafe erbeten

■ Mutmaßlicher ETA-Terrorist wegen Urkundenfälschung verurteilt

„Ich bitte das Gericht, mich zur Höchststrafe zu verurteilen. Wenn ich an den spanischen Staat ausgeliefert werde, ist mein Leben nicht sicher.“ Mit dieser Bitte des Angeklagten Benjamin Ramos Vega, mutmaßliches Mitglied der baskischen ETA und in Berlin seit sechs Monaten in Auslieferungshaft, begann gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten der Prozeß wegen Urkundenfälschung gegen den Spanier. Das Gericht folgte seinem Wunsch nicht. Anstatt zur Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis verurteilte es ihn zu fünfzig Tagessätzen à zwei Mark. Die Richterin sah es als erwiesen an, daß er mit einem gefälschten spanischen Personalausweis eine BVG-Schülerkarte gekauft hatte.

Vega und seine Berliner Anwältin Petra Isabel Schlagenhauf nahmen es gelassen: „Das hier ist nur ein Nebenschauplatz“, sagte seine Verteidigerin. Hauptsächlich versucht sie Vegas Auslieferung an Spanien zu verhindern. Dort würden mutmaßliche ETA-Terroristen mit Folter zu Geständnissen gezwungen. Den Opfern würden Plastiktüten über den Kopf gezogen, der Kopf in einer Badewanne unter Wasser gehalten. Über das Auslieferungsgesuch verhandelt das Berliner Kammergericht, nachdem das Auswärtige Amt in Bonn geprüft hat, ob die spanische Justiz Menschenrechte verletzt. Wann die Entscheidung fällt sei völlig unklar, meinte Schlagenhauf. Erst Ende Juni ist seine Auslieferungshaft verlängert worden. Außerdem hat Vega Asyl in der Bundesrepublik beantragt. Der HIV-positive Spanier sitzt seit seiner Verhaftung am 28. Januar 1995 in Isolationshaft. Nina Kaden