„Wir verpflichten uns zum Dialog mit allen“

■ Vollständige Dokumentation des Textes der Bremer Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU Teil 1

Präambel

(...) Die neue Legislaturperiode wird maßgeblich davon bestimmt, daß es gelingt, das Sanierungsprogramm umzusetzen. Bremen muß die wenigen vorhandenen Mittel in die Zukunft investieren und dafür eine solide finanzwirtschaftliche Basis schaffen. Die Koalitionsvereinbarung legt die hierzu nötigen Rahmenbedingungen fest. (...)

Bremen hat die Chance, die in einzelnen Bereichen schon begonnene Umsteuerung von kommunaler Verwaltung (“Unternehmen Stadt“) konsequent voranzubringen. Budgetierung, dezentrale Ressourcenverantwortung, Controlling, Kosten- und Kundenorientierung sind die Schlüsselworte einer Modernisierung, die über bisherige Reformbemühungen öffentlicher Dienstleistungen weit hinausgeht. Diese Modernisierung ist Grundlage und Perspektive zugleich.

Die Koalitionspartner werden ihre Regierungsarbeit am Konsens in der Sache ausrichten. Ihr Ziel ist eine für die Bürgerinnen und Bürger lebens- und liebenswerte Stadt.

Der durch Konsolidierungsdruck forcierte Umbau einer Stadtgesellschaft erfordert eine eindeutige Schwerpunktsetzung mit folgenden Kriterien:

–Wirtschaftskraft stärkend

–arbeitsplatzschaffend

–kostenbewußt

–ökologisch

–sozialverträglich

Die Koalitionspartner verpflichten sich zum Dialog mit allen gesellschaftlichen Kräften, um langfristig tragbare Entscheidungen treffen zu können. Wer in den demokratischen Entscheidungsfindungsprozeß eingebunden ist, wird letztlich auch unbequeme Beschlüsse mittragen können.

Die Koalitionspartner bieten allen demokratischen gesellschaftlichen Gruppen im Lande Bremen eine offene Zusammenarbeit an und fordern alle politisch engagierten Bürgerinnen und Bürger auf, an der Lösung der drängenden Probleme mitzuwirken.

Inneres

Öffentliche Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung sind Schwerpunkt unserer Politik. In diesem Sinne werden die Koalitionspartner die Polizeiarbeit gestalten. Die Polizeipräsenz vor Ort wird verstärkt.

Die Landespolizei soll mit dem Ziel eingerichtet werden, die bestehenden Landes- und Ortspolizeibehörden zu integrieren, wenn nachgewiesenermaßen durch Personal- und Ressourcenstraffung Freiräume für polizeiliche Schwerpunktaufgaben gewonnen werden können.Im übrigen sollen die bereits vorliegenden Zwischenergebnisse der Reformkommission, insbesondere die Neuordnung der Revierstrukturen, einer erneuten Bewertung unterzogen werden. Eine Schließung von Revieren erfolgt nicht. Die Reformkommission wird die Arbeit fortsetzen und noch im Jahre 1995 einen Abschlußbericht für die geplanten Reformvorhaben vorlegen. Danach erfolgt eine abschließende Bewertung.Mit der Reform wird außerdem ein Bündel von Maßnahmen erarbeitet, welches die Vollzugspolizei von sog. „polizeifremden Tätigkeiten“ entlasten soll. Dieser personelle Reorganisationsgewinn soll in den Polizeien im Lande Bremen direkt eingesetzt werden.

Eine Kürzung im Polizeibereich findet nicht statt. Ziel ist: vor Ort, in Bremen und Bremerhaven, soll die Polizei verstärkt werden.Bei den Planstellen für den Polizeivollzug wird sichergestellt, daß Personalabgänge durch Einstellungen ausgeglichen werden.

Kriminalität ist durch repressive Maßnahmen allein nicht zu bekämpfen. Bei der Prävention kommt es darauf an, den Sachverstand und die Möglichkeiten der verschiedenen Ressorts, aber auch freier Träger, Institutionen, Vereine und einzelner Bürger zusammenzuführen und möglichst ortsnah und unbürokratisch zu koordinieren.

In allen Bremer Stadtteilen sollen daher unter Nutzung der Beiratsstruktur und organisatorischer Anbindung bei den Ortsämtern Präventionsbeiräte eingerichtet werden. Der Polizei kommt in diesen Gremien eine starke Unterstützungsfunktion zu.

Gegen Beeinträchtigungen, die von Drogenhändlern und Drogenkonsumenten ausgehen, muß neben Beratung, Substitution und Therapie auch mit repressiven Maßnahmen weiterhin vorgegangen werden. Diese Maßnahmen sind konzeptionell unter den beteiligten Ressorts abzustimmen.

Ziel bleibt es, die zweigeteilte Laufbahn für die Polizei im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten umzusetzen.

Für die Kriminalpolizei wird angestrebt, dies bis zum Jahr 2000 zu erreichen. Bei der uniformierten Polizei ist dies als Stufenprogramm vorgesehen, so daß eine Basisverbreiterung mit einem Anteil von 40% im gehobenen Dienst bis zum Jahr 2000 erreicht wird.

Die bauliche Sanierung der Polizeireviere unter den Aspekten Datenschutz, ISA-D und Frauen im Polizeidienst, der Austausch überalterter Technik sowie eine schrittweise Erneuerung des Kfz-Bestandes sollen fortgesetzt werden.

Die Lettow-Vorbeck-Kaserne in der Vahr wird nach Ankauf durch die Stadtgemeinde Bremen für Zwecke des Polizeipräsidiums, einschließlich Polizei- und Abschiebegewahrsam, umgebaut, damit die jetzigen Gebäude der Polizei einer anderen Nutzung, auch unter dem Aspekt Stadtreparatur, zugeführt werden können.

Die Koalitionspartner sind sich einig, daß Kraftfahrzeugwerkstätten (Schutz- und Bereitschaftspolizei) zur Gewinnung entsprechender Rationalisierungsmöglichkeiten zusammengelegt werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob hier auch weitere Werkstätten für das Funk- und Waffenwesen untergebracht werden können. Damit werden Rationalisierungsgewinne eröffnet, die für andere Vollzugsbereiche genutzt werden sollen.

An der Einbürgerung des auf Dauer hier lebenden integrierten ausländischen Bevölkerungsteils besteht ein hohes staatliches Interesse. Einbürgerungsverfahren werden unter Einsatz von technikunterstützter Informationsverarbeitung und bei angemessener Personalausstattung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben schnell und einfach durchgeführt.

Das Bremische Verfassungsschutzgesetz in seiner Fassung vom 23.03.1981 soll hinsichtlich Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten sowie Auskunft über personenbezogene Daten an Betroffene an die heutigen Erfordernisse des Datenschutzes angepaßt werden.

Beim Senator für Inneres verbleiben von den verkehrlichen Zuständigkeiten nur noch die verkehrspolizeilichen Aufgaben, die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs und die Verfolgung von sich daraus ergebenen Ordnungswidrigkeiten. Die übrigen Zuständigkeiten für Straßenverkehrsangelegenheiten (Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Fahrlehrergesetz) einschließlich der Fachaufsicht über das Stadtamt, die Ortspolizeibehörde Bremerhaven und den TÜV Nord werden an das zukünftige Verkehrsressort abgegeben.

Wir begreifen die angestrebte Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen und –verantwortung als Chance für mehr Bürgernähe und Effizienz. Denkbar ist die Verlagerung von Zuständigkeiten aus Fachämtern und Senatsressorts. Die in den Beiräten bewährte direkte Beteiligung interessierter Bürger an der politischen Willensbildung wollen wir bewahren.

Sport

Die Koalitionspartner werden die „Förderung des Sports“ als Staatsziel in die Landesverfassung aufnehmen.

Das Sanierungsprogramm bei öffentlichen Sportstätten muß erheblich erweitert werden, da andererseits eine Substanzvernichtung die Folge ist. Die Sanierung öffentlicher Sportstätten wird unter der bewährten Mithilfe der Vereine intensiviert.

Sämtliche dem Sportbereich aufgrund des Toto- und Lottogesetzes zustehenden Mittel sollen uneingeschränkt für die Vereins- und Verbandsförderung zur Verfügung stehen. Die bisherige Praxis der Kompensation nicht ausreichender Haushaltsmittel durch Wettmittel soll abgebaut werden.

Vom Aufkommen aus der Wette „Super 6“ erhält der Sport künftig zunächst einen Sockelbetrag von 1 Mio DM und 50 % des 1 Mio DM übersteigenden Betrages.

Justiz

Das Modellvorhaben einer dezentralen Ressourcenverantwortung im Bereich Justiz und Verfassung wird durch Dezentralisierung weiterer Zuständigkeiten im Personal- und Beschaffungswesen intensiviert werden.

Die automatisierte Datenverarbeitung in der Justiz soll weiter ausgebaut werden. In einem der ersten Schritte sollen die Grundbücher auf elektronische Form umgestellt werden und dadurch auch externen Nutzern leichter zugänglich sein.

Bis zum 31.12.1996 wird anhand der bis dahin vorliegenden Erfahrungen zu entscheiden sein, ob die staatlich finanzierte Rechtsberatung für einkommensschwache Personen weiterhin durch die Arbeitnehmerkammern im Wege der öffentlichen Rechtsberatung oder in Form der Beratungshilfe durch Rechtsanwälte durchgeführt werden soll.

Die in den letzten Jahren gebildeten kleineren Vollzugseinheiten mit einem fest zugeordneten Personalstamm werden weiter verselbständigt und als dezentrale Organisationseinheiten unter gleichzeitiger Auflösung des Justizvollzugsamtes nur noch einer den gesamten bremischen Vollzug umfassenden Anstaltsleitung nachgeordnet. Dabei kann auch eine (Teil-) Schließung der bisherigen JVA Bremerhaven in Betracht kommen. Die Arbeits-, Wirtschafts- und Bauverwaltung wird in die Form eines Betriebs nach §26 Abs. 2 LHO überführt.

Die vorhandenen Haftvermeidungsprojekte ermöglichen kriminalpolitisch wirksamere und im übrigen auch kostengünstigere Alternativen zum Freiheitsentzug; sie sollen deshalb im bisherigen Umfang beibehalten und nach Möglichkeit ausgebaut werden. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist, nachdem er nunmehr auch im Erwachsenenstrafrecht verankert worden ist, auch in Bremerhaven einzuführen.

Bildung

SPD und CDU vertreten zum Schulsystem sehr unterschiedliche Grundpositionen. Für die politische Zusammenarbeit bedeutet dies, daß man in einem Kompromiß aufeinander zugeht und dabei die eigene Position nicht voll realisieren kann. Die SPD verzichtet auf die Fortsetzung des Integrationssystems, die CDU verzichtet auf die Abschaffung der Stufenschule. Die politische Arbeit der nächsten vier Jahre soll unter der Zielsetzung „Schulfrieden“ erfolgen und erneute radikale Umbrüche in der Schulorganisation vermeiden. Im Mittelpunkt soll die Beseitigung der Probleme stehen, die Schüler, Lehrer und Eltern im konkreten Alltag besonders belasten.

Für den erheblichen Sanierungsbedarf vieler Schulen wird ein Sondersanierungsprogramm in dem Fonds „Stadterneuerung“/“Lebensqualität“ als vorrangige Priorität realisiert.

Die Koalitionspartner sind sich darin einig, daß insbesondere zum kommenden Schuljahr die Sicherung der Unterrichtsversorgung gewährleistet werden muß.

Die Effizienz des Lehrereinsatzes wird überprüft. Dabei werden die Schüler-Lehrer-Relationen an das bundesdurchschnittliche Niveau angepaßt. Eine Schlechterstellung Bremerhavens darf es dann nicht mehr geben. Aufgabenkritische Ansätze sind zu berücksichtigen.

Die Koalitionspartner wollen auf der Grundlage des GEW-Kooperationsvertrags Lehrerarbeitszeit in neuen Modellen erproben und zum Schuljahresbeginn 1997/98 eine abschließende Entscheidung treffen mit dem Ziel, daß die Lehrerarbeitszeit etwa dem Bundesdurchschnitt entspricht. Bei der Überprüfung der Effizienz sind auch schulorganisatorische Maßnahmen einzubeziehen.

Es ist zu prüfen, ob durch die Umwandlung von Lehrern in Landesbeamte die Effizienz des Lehrereinsatzes insgesamt gesteigert werden kann.

Im Hinblick auf die Integration von Behinderten sollen im kommenden Schuljahr 1995/96 die betroffenen Grund- und Sonderschulen in Bremen-Stadt in einen Erfahrungsaustausch mit den beteiligten Schulen in Bremen-Nord eintreten und die mögliche Integration der Lern-, Sprach-, Entwicklungs-Behinderten auf der Grundlage der vorläufigen Auswertung der dortigen Erfahrungen beraten. Über eine Fortsetzung der Integration der Behinderten (d. h. die Errichtung von Förderzentren) wird nach Vorlage dementsprechender Beratungsergebnisse entschieden. Dabei sind die Ressourcenrichtwerte von Bremen-Nord zugrundezulegen.

Die Betreuungsschulen und vollen Halbtagsschulen werden im Rahmen der verfügbaren Ressourcen abgesichert.

In der Orientierungsstufe werden an möglichst je zwei Standorten Modellversuche einerseits für äußere Leistungsdifferenzierung in Klasse 6 für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie andererseits für jahrgangsübergreifende Lerngruppen zur Entwicklung reformpädagogischer Ansätze durchgeführt und bis zum Ende der Legislaturperiode evaluiert.

Kapazitätsobergrenzen für die Gymnasiale Oberstufe werden entsprechend den personellen und räumlichen Kapazitäten festgelegt.

Am Standort einer Oberstufe wird ein durchgängiges Gymnasium eingerichtet mit einer Spezialisierung in der Oberstufe als Fachgymnasium Wirtschaft.

Um ein ausreichendes Ausbildungsplatzangebot zu sichern, werden die Koalitionspartner Maßnahmen zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze in Abstimmung mit den Sozialpartnern ergreifen. Sie befürworten ein kooperatives Modell überbetrieblicher Ausbildung (Ausbildungsverbünde) mit beruflichen Schulen unter Einbeziehung einer Finanzierung durch die Wirtschaft.

Die Organisationsreform von Schulverwaltung und Schulen ist fortzuführen. Dabei ist die Wahrnehmung der ministeriellen Aufgaben und der für die Gleichwertigkeit im Lande maßgeblichen Qualitätssicherung durch die senatorische Behörde zu gewährleisten.

Um Stellenreduktionen und größere Wirtschaftlichkeit erreichen zu können, ist auf der Grundlage der aufgabenkritischen Ansätze des Senators für Finanzen zu prüfen, wie die Verringerung der Zahl einzügiger Abteilungen zu realisieren ist.

Nach Entwicklung von Schulprofilen (ab Klasse 7) sollen ab Schuljahr 1997/98 die Schuleinzugsgrenzen für den Sekundarbereich I in einzelnen Regionen erweitert werden.

Die Umsetzung der neuen Schulgesetze wird kritisch begleitet und anhand eines Erfahrungsberichts nach einem Jahr evaluiert.

Die Privatschulen werden von Mittelkürzungen ausgenommen.

Wissenschaft

Die wissenschaftliche Infrastruktur wird in der modernen, wissensbasierten Industrie- und Informationsgesellschaft zum entscheidenden Motor der wirtschaftlichen Entwicklung einer Region. Deshalb muß der Ausbau der Infrastruktur für Forschung und Lehre fortgesetzt werden.

Anfang 1996 wird ein neuer, fortgeschriebener Hochschulgesamtplan vorgelegt. Grundlage dafür ist eine Überprüfung der Angemessenheit der Hochschulausgaben im Vergleich mit anderen Ländern sowie Zielzahl und Struktur des Hochschulausbaus, unter Berücksichtigung eines Orientierungswerts im Vergleich mit den Ausgaben der Flächenländer.

Die in den bremischen Hochschulen eingeleitete Studienstrukturreform auf der Grundlage des Eckwertepapiers (Bund-Länder-Arbeitsgruppe) vom 5. Mai 1993 wird konsequent fortgesetzt, insbesondere

–Überarbeitung der Prüfungsordnungen

–vorrangige Sicherung der Lehre

–kontinuierliche Evaluation der Lehre

–Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten der Infrastruktureinrichtungen

–Weiterentwicklung des Controlling-Instrumentariums und schrittweise Einführung einer ergebnisorientierten Mittelzuweisung

–Verpflichtung der Fachbereiche, die Studienberatung zu organisieren.

Trotz des im Bundesvergleich hohen Fachhochschulanteils im Lande Bremen wird der Ausbau der Hochschulen Bremen und Bremerhaven weiter vorangetrieben. In Bremerhaven ist die wissenschaftliche Infrastruktur, insbesondere im Bereich der öffentlichen Forschungseinrichtungen, auszubauen. Hier wie auch in Bremen ist die Verstärkung der anwendungsorientierten Forschung in Verbindung mit der Modernisierung wirtschaftsnaher Strukturen erforderlich. Die Arbeit der verschiedenen Transferstellen ist zu koordinieren.

Die Einrichtung von dreijährigen sogenannten „Kurzstudiengängen“ mit dem Abschluß eines BA (Bachelor of Arts), auf den eventuell weitere Studien aufgebaut werden können, ist zu prüfen.

Arbeit

Die Koalitionspartner vereinbaren, daß zur Stärkung des Arbeitsmarktes sämtliche für Bremen und Bremerhaven zur Verfügung stehenden arbeitsmarktpolitischen Drittmittel von der Bundesanstalt für Arbeit und von der Europäischen Union mit bremischen Komplementärmitteln gebunden werden sollen, soweit sie dem Ziel dienen, Arbeitslosigkeit abzubauen, die Wirtschafts- und Finanzkraft des Landes zu stärken und den wirtschaftlichen Strukturwandel zu fördern. Die Bindung von Drittmitteln hat im Bereich der Arbeitsmarktpolitik Vorrang gegenüber dem Einsatz von originären Landesmitteln.

Die arbeitsmarktpolitischen Mittel werden in einem Gesamtbudget zusammengefaßt, um die einzelnen Instrumente effizienter steuern und besser miteinander verknüpfen zu können. Das Gesamtbudget umfaßt die notwendigen Landesmittel für die arbeitsmarktpolitischen Instrumente nach dem Arbeitsförderungsgesetz, für Maßnahmen nach §19 BSHG, für die Förderung der beruflichen und der betriebsnahen Qualifizierung sowie für das Landesprogramm Arbeit und Technik.

Im Rahmen dieses Gesamtbudgets sollen noch vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven ausgeschöpft, die Pro-Kopf-Kosten gesenkt, die Instrumente noch stärker auf die dauerhafte Eingliederung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet und die arbeitsmarktpolitischen Instrumente so verzahnt werden, daß trotz unumgänglicher Einsparungen in den Landesprogrammen keine Effizienzverluste in der Arbeitsmarktpolitik eintreten.

Die Koalitionspartner werden mit den Gewerkschaften und den Trägern öffentlich geförderter Beschäftigung mit dem Ziel verhandeln, den Abschluß eines neuen Tarifvertrages für ABM- und BSHG-19-Kräfte durch den Kommunalen Arbeitgeberverband abzuschließen, der die dauerhafte Eingliederung dieser Beschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt fördert und einen wirksameren Einsatz der Mittel ermöglicht.

Im Rahmen der Haushaltsansätze werden weitere Einsatzfelder für ABM-Kräfte außerhalb des Öffentlichen Dienstes in strukturpolitisch wichtigen Bereichen, wie der Stadtsanierung, der Stadtgestaltung, der Umweltsanierung, der Grünflächensanierung und der sozialen Infrastruktur, ermittelt und geschaffen.

Die bestehenden Qualifizierungsprogramme und –projekte sollen auf ihre Wirksamkeit überprüft und entsprechend dem Ergebnis fortgeführt werden.Soweit wie möglich sollen private Betriebe einbezogen werden.

Die Koalitionspartner werden neue Instrumente der Arbeitsmarktpolitik (START-Modell = gemeinnützige Arbeitnehmer/innen-Überlassung, Maßnahmen nach §242s AFG, Soziale Betriebe) als Modellversuche fördern.

Weiterbildung

Weiterbildung muß die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, am politischen Geschehen teilzuhaben sowie die berufliche Qualifikation zu erhalten und zu erweitern. Weiterbildung leistet zudem einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Strukturwandel und zur Stärkung der Standorte Bremen und Bremerhaven.

Die Koalitionspartner setzen sich für ein bedarfsgerechtes berufliches Qualifizierungsangebot ein. Die vorhandenen Ressourcen und Angebote werden stärker gebündelt und aufeinander abgestimmt.

Gesundheit

Bremen und Bremerhaven haben leistungsfähige freigemeinnützige und kommunale Krankenhäuser, in denen hochqualifizierte Medizin und Pflege angeboten wird. Für die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Versorgung werden die Koalitionspartner Instrumente der Qualitätssicherung schaffen. Die Erhaltung und Weiterentwicklung des medizinischen und pflegerischen Standards erfordern Investitionen, die im Rahmen des Möglichen realisiert werden sollen.

Um diese Investitionen finanziell darstellen zu können, ist die Überführung des Eigenbetriebes ZKH St.-Jürgen-Straße in eine andere Rechtsform vorzusehen. Anzustreben ist die Aufnahme starker Partner mit dem Ziel der Rationalisierung des Betriebsablaufs.

Bei der Fortschreibung des Landeskrankenhausplanes ist ein weiterer Abbau von Betten anzustreben. Der Krankenhausstandort Sebaldsbrück soll aufgegeben werden.

Die Koalitionspartner vereinbaren die Erarbeitung eines Landeskrankenhausgesetzes.

Soziales

Kinder und Jugendliche

Bremen wird den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3-6jährige Kinder erfüllen. Aus organisatorischen und pädagogischen Gründen ist dafür jedoch im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes und im Landesrecht eine Stichtagsregelung und eine Bestimmung erforderlich, daß der Anspruch auch mit vergleichbaren Angeboten (z.B. Eltern-Kind-Gruppen, Spielkreise usw.) erfüllt werden kann. Besonders im Jahr des Inkrafttretens (1996) wird das nur mit einer Reihe auch unkonventioneller Maßnahmen und nicht zuletzt unter tatkräftiger Mithilfe von Elternselbsthilfe möglich sein. Notwendige Kapazitätserweiterungen sollen grundsätzlich mit freien Trägern vereinbart werden.

Die finanzielle Förderung freier Träger und mittelfristig auch der öffentlichen Angebote der Kindertagesbetreuung sollen auf Leistungsverträge, differenziert nach Angebotsart und eine Förderung pro Kind, umgestellt werden. Dabei sollen die Träger in höherem Maße freie Hand bei der Ausgestaltung der organisatorischen und pädagogischen Arbeit in den Gruppen erhalten.

Für Kinder unter 3 Jahren muß ein bedarfsgerechtes Angebot erhalten werden. Bedarf besteht für Kinder, die von ihren insbesondere alleinerziehenden Eltern (z.B. wegen einer notwendigen Berufstätigkeit oder aus anderen dringenden Gründen) nicht ausreichend versorgt und angemessen gefördert werden können. Das notwendige Betreuungsangebot soll grundsätzlich außerhalb der institutionellen Formen erfolgen, wie z.B. in Krabbelgruppen, Spielkreisen und in der Tagespflege.

Die Angebote für 6- bis 12-jährige Kinder sollen grundsätzlich durch Umschichtungen in der vorhandenen Angebotsstruktur, insbesondere durch Nutzung aller verfügbaren Ressourcen (Räume, Personal, Sachmittel) des Hortes und der Grundschule zusammengeführt und bedarfsgerecht neu verteilt werden.

Die Koalitionspartner wollen Jugendlichen Chancengleichheit geben, sie zu mehr Engagement ermutigen und ihnen eine lebenswerte Zukunft eröffnen. Deshalb werden Kommunikations- und Begegnungsformen gefördert und die Arbeit der Jugendverbände unterstützt. Jugendfreizeitheime und Jugendclubs sind dafür wesentliche Bestandteile. Besondere Schwerpunkte sind:

–die Betreuung der 10 bis 14 Jährigen;

–die Integration ausländischer Jugendlicher und jugendlicher Flüchtlinge sowie

–der Schutz von Jugendlichen vor Sekten und sog. Jugendkulten.

Frauen

Die Koalitionspartner werden die Frauen in der Ausbildung, im Beruf und in der Arbeitsmarktpolitik fördern und ihnen die gleichberechtigte Teilnahme am Arbeitsleben ermöglichen. Dem sollen dienen:

–Verankerung des Gleichstellungsauftrags in der Landesverfassung;

–die Entwicklung von Frauenförderplänen auch in privaten Unternehmen;

–die Programme für Existenzgründerinnen und Berufsrückkehrerinnen;

–die Fortführung von Frauengesundheits-, Frauenbeschäftigungs- und –weiterbildungsprojekten.

Die Koalitionspartner werden außerdem Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit von Frauen zu erhöhen (Zufluchtwohnungen, Notrufgruppen) und ihre Teilhabe an den Planungs- und Entwicklungsprozessen zu ermöglichen, die für Frauen von Bedeutung sind (Bauplanung und Stadtentwicklung, Kindergarten- und Jugendfreizeitbereich).

Ältere Menschen

Der größer werdende Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung ist eine Herausforderung an die Politik. Es gilt deshalb Sorge dafür zu tragen, daß die Qualität des Lebens im Alter durch Selbständigkeit und Geborgenheit ermöglicht wird. Die Koalitionspartner vereinbaren einen Altenhilfeplan mit folgenden Schwerpunkten: – Förderung der Teilnahme und Mitwirkung älterer Menschen auf allen Ebenen des gesellschaftlichen und politischen Lebens, – Stärkung der ambulanten Hilfen zu Hause, – Ausweitung betreuter Wohnformen, – Entwicklung und Verzahnung rehabilitativer Maßnahmen.

Ausländer

Die Koalitionspartner setzen sich für ein gutes nachbarschaftliches Zusammenleben mit den Bürgerinnen und Bürgern ausländischer Herkunft ein und erteilen jeder Form der Diskriminierung eine deutliche Absage. Fremdenfeindlichkeit darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.

Die Bereiche „Ausländerintegration“ und „Ausländer/ethnische Minderheiten“ werden in einem Ressort zusammengefaßt; die Aufgaben werden aufeinander abgestimmt.

Bürgerinnen und Bürger ausländischer Herkunft sollen angemessen an den Berufen des Öffentlichen Dienstes teilhaben, insbesondere an den Schnittpunkten der Integration und an den Brennpunkten sozialer Konflikte zwischen Bürgern deutscher und ausländischer Herkunft.

Stadtentwicklung

Die Zusammenarbeit mit dem Umland ist auf allen Ebenen und Sektoren zu verstärken.

Zur Gemeinsamen Landesplanung vereinbaren die Koalitionspartner folgendes:Die notwendigen Planungs- und Kooperationsansätze zwischen Bremen und den benachbarten Gebietskörperschaften sollen in einem Regionalen Entwicklungskonzept niedergelegt werden. Dieses muß korrespondieren mit einem Stadtentwicklungskonzept auf Bremer Seite. Um die darin enthaltenen Projektansätze in regionalpolitisches Handeln umsetzen zu können, muß der Aufbaufonds der Gemeinsamen Landesplanung gestärkt werden. Die Koalitionspartner streben weiterhin die Gründung eines Raumordnungsverbandes für das Gebiet der Gemeinsamen Landesplanung an. Dafür sind geeignete Voraussetzungen zu schaffen.

Um die City als oberzentralen Einkaufsbereich zu stärken und auszubauen, müssen vorhandene Ia-Lagen weiterentwickelt und durch ein erweitertes Flächenangebot in Ib-Lagen ergänzt werden. In Abstimmung mit der Aktualisierung der Bremer Einzelhandelsleitlinien ist ein umfassendes Standort- und Zentrenkonzept für den Einzelhandel in Bremen zu erarbeiten, das zur Stärkung und Konsolidierung der Bremer City beiträgt und die wohnungsnahe Versorgung der Stadtteile sicherstellt. Zur Attraktivitätssteigerung der Bremer Innenstadt vereinbaren die Koalitionspartner folgende Schwerpunktprojekte:

Ausbau des Domshof-Quartiers zu einem Passagenviertel

Im Zusammenwirken privater mit flankierenden öffentlichen Investitionen ist ein neuer Einzelhandelsstandort mit folgenden Maßnahmen zu entwickeln:

–Deutsche Bank-Passage und Landesbankprojekt, dazu zeitlich parallel Ergänzungsbauten zur Umgestaltung der Nordseite des Domshofes mit Stadtdach und Cafe, – Glasüberdachung Katharinenklosterhof und Iversen-Hof, – Umgestaltung Katharinen-und Queerenstraße, – Umgestaltung und Glasüberdachung „Am Wall“ einschließlich Bischofsnadel, – Aufwertung Museumsstraße – Umnutzung des Polizeihauses.

Umgestaltung des Bahnhofsbereiches

–Neuordnung des südlichen Bahnhofsvorplatzes als wichtigster Knoten des öffentlichen Verkehrsraumes und als Eingangstor zur City – Neubebauung zwischen Tivoli und Mercure mit Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten, einschließlich Veräußerung des Tivolihochhauses „im Paket“

–schrittweise Realisierung des Projekts Dienstleistungsstandort Promotionpark

–Realisierung „ÜbermaxX“ mit Großkino und Magazin Überseemuseum

–Weiterentwicklung Bahnhofs-Nordseite (Bahnhofspassage, Fahrradparkhaus)

Aufwertung der Achse Altstadt, Bahnhof, Ansgari-Quartier, Faulen-Quartier

–Umgestaltung Herdentorsteinweg, Bahnhofstraße (Fußgängerzone)

–Papenstraße: Neuordnung des Marktgeschehens, Neugestaltung des zu verlagernden City-Spielplatzes

–Neuordnung Faulen-Quartier als Cityergänzungslage und Wohnstandort

Stadt am Fluß

Das Programm „Stadt am Fluß“ setzt auf eine engere Verbindung Bremens mit der Weser in allen Stadtfunktionen. Mit diesem Konzept lassen sich die Innenentwicklungsprogramme der Hafen-, Wohn- und Gewerbeplanung für die Bremer Bevölkerung bildhaft verdeutlichen und durch konkrete freizeitplanerische Aktivitäten wie Uferwege, Gastronomien am Fluß und Freizeitverkehre auf der Weser ergänzen.

Folgende Entwicklungen sind unter Einschaltung von Entwicklungsträgern voranzutreiben: Umnutzung der ehemaligen Kasernen am Niedersachsendamm zu einem neuen „Quartier am Werdersee“ mit Gewerbe, Dienstleistungen und Wohnungsbau, Umwandlung des Weserbahnhofes zu einem Dienstleistungszentrum, Entwicklung des Europahafens (Teilbereiche: erweiterter Weserbahnhof und Kopfteil) zu einem Gewerbe- und Dienstleistungsstandort mit hoher Flächenproduktivität, Entwicklung des Hohentorshafens zu einem modernen Gewerbegebiet und des AG Weser-Geländes zu einem Gewerbe-, Dienstleistungs- und Tourismusstandort.

Lebensqualität durch Stadterneuerung / Städtebauförderung

Zu den Handlungsschwerpunkten der bremischen Stadterneuerungspolitik gehören neben der Attraktivitätssteigerung der Innenstadt und der Nachbesserung von Großsiedlungen die Aufwertung der Nebenzentren und Wohngebiete sowie die Neuordnung und Umnutzung ehemaliger Industrie- und Militärstandorte. Die Aufgaben der Stadterneuerung erfordern bremische Mittel entsprechend den Komplementärmitteln des Bundes und der EU. Die Städtebauförderung hat einen hohen regionalen und mittelstandsbezogenen Beschäftigungseffekt und löst erhebliche private Investitionen aus.

Die Erschließung von Gewerbe-, Wohn- und Büroprojekten ist zur effektiven Nutzung der finanziellen Ressourcen in möglichst kostengünstiger Weise durchzuführen.

Kleingärten sind unverzichtbare Bestandteile einer ökologisch orientierten Umwelt- und Stadtentwicklungspolitik. Sie sind die „grüne Lunge“ Bremens und wichtige Naherholungsgebiete.

Verkehr

Schwerpunkt der Verkehrspolitik ist die Sicherung der Erreichbarkeit des Oberzentrums Bremen bei gleichzeitiger Minderung der verkehrsbedingten Umweltbelastungen. Die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse läßt sich insbesondere durch eine Verlagerung möglichst vieler Berufspendler auf die öffentlichen Verkehrsmittel erreichen. Der Ausbau der Infrastruktur für die Verkehrsmittel des Umweltverbundes soll forciert, ÖPNV-Netz und Bedienungshäufigkeiten sollen im Rahmen einer möglichst wirtschaftlichen Nutzung gesichert werden. Die nicht motorisierten Verkehrsarten sind gezielt zu fördern. Ferner gilt es, die Erreichbarkeit von Wirtschaftsstandorten zu verbessern. Dazu gehört vor allem die verbesserte Erreichbarkeit und umweltschonende Erschließung der Innenstadt sowie von Stadtteilzentren und von Dienstleistungs-, Gewerbe-, Hafen- und Industriegebieten.

Die Koalitionspartner erwarten, daß im Herbst 1995 ein Zeit- und Maßnahmenplan für die Umsetzung der wichtigsten Verkehrsprojekte beim ÖPNV und beim Individualverkehr vorgelegt wird. Dabei sind insbesondere die Projekte vordringlich zu realisieren, bei denen eine Mitfinanzierung des Bundes gegeben ist.

Für die Koalitionspartner sind in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen und Aufgaben vordringlich:

Wirtschaftsverkehr / Entlastung von Wohngebieten

–Vordringliche Planung und Bau des 2. Bauabschnittes der A 281 vom BAB-Zubringer Arsten zum GVZ, Planungen für den Rückbau der Neuenlander Straße. Die Entscheidung über die Übergangsmaßnahmen Neuenlander Straße (Knotenaufweitungen ) soll nach Auswertung der Ergebnisse über die Wirksamkeit der Sofortmaßnahmen im Herbst 1995 getroffen werden.

–Vorziehen der Planung für den 3. und 4. Bauabschnitt der A 281 (Schließung des Autobahnringes um Bremen inkl. Weserquerung)

–Um eine deutliche Entlastung der Bevölkerung in Hemelingen in dieser Legislaturperiode zu erreichen, sind der Hemelinger Tunnel und die Vorbereitungen für die Sanierung des Ortsteiles weiter voranzutreiben. Eventuell erforderliche Enteignungsverfahren sind einzuleiten. Möglichkeiten einer privaten Vorfinanzierung sind zu untersuchen. Als vorgezogene Maßnahme zur Entlastung Hemelingens, der Anbindung des Gewerbegebietes Funkschneise an die Sebaldsbrücker Heerstraße und zur Beschleunigung der Verkehre des Mercedes-Benz-Werkes Bremen soll zunächst der geplante Fly-over zwischen dem Werk und dem Gewerbegebiet Funkschneise realisiert werden. Die Planungen für den Bau des Fly-overs sind vorzuziehen.

–Fertigstellung der Hafenrandstraße mit flankierenden verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Heerstraßenzug

–8-streifiger Ausbau der A 1

–Planung des 6- streifigen Ausbaus der A27

–Ihlpohler Kreisel

–Weiterbau der B 74 in Bremen-Nord

–Ausbau der Georg-Bitter-Straße

–Schutz von Wohngebieten vor Immissionen des Lkw-Verkehrs und Sicherung der Erreichbarkeit von Wirtschaftsstandorten durch Festlegung eines gerichtsbeständigen Lkw-Führungsnetzes

–Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse (z.B. City-Logistik, Mobilitätsberatung etc.), Öffentlichkeitsarbeit für umweltgerechtes und sicheres Verkehrsverhalten.

Öffentlicher Personennahverkehr

–Der Bau der Straßenbahnlinie 4 (1. Bauabschnitt bis Leher Kreisel) wird begonnen; darüber hinaus soll untersucht werden, ob für den 2. Bauabschnitt anstelle einer Linienführung am Langen Jammer (Lilienthaler Heerstraße) eine Trassenführung westlich der vorhandenen Bebauung in Betracht kommt.

–Verlängerung der Linie 6 bis zur Universität

–Verlängerung der Linie 1 bis Arsten

–Verlängerung der Linie 2 bis Tenever

–Weiterentwicklung der VBN zu einem Verkehrsverbund und Bildung eines regionalen Zweckverbandes, Aufnahme von Bremerhaven und Oldenburg in die VBN

–Verbesserung und Ausbau des City-Bahnnetzes inkl. Bahnhöfe

–Beschleunigung und Sicherung des ÖPNV, Ausbau des P&R-Angebotes

–Überprüfung des Kostendeckungsgrades der einzelnen ÖPNV-Linien

–Kontinuierliche Anpassung der Tarife.

Verbesserungen der Infrastruktur und Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Fahrradverkehr.

Erreichbarkeit und stadtverträgliche Erschließung der Innenstadt

–Verkehrs- und stadtgerechter Umbau der Straße Am Wall (Zweirichtungsverkehr im gesamten Straßenzug) und der Bürgermeister-Smidt-Straße

–Die Martinistraße soll zu einem attraktiven einzelhandelsfördernden Boulevard mit einer Fahrbahn in jede Richtung umgestaltet werden; die Option für die oberirdische Führung der Straßenbahn in diesem Boulevard soll offengehalten werden.

–Das Baustellenmanagement soll in seiner Effizienz weiter verbessert werden.

Wohnungspolitik – Wohnungspolitische Initiative 2000

Die wohnungspolitischen Aktivitäten sind an der laufend fortzuschreibenden GEWOS-Wohnungsmarktanalyse und am Sanierungsprogramm zu orientieren.

Die Flächenbereitstellungskonzeption ist fortzuschreiben. Neben der Innenentwicklung und Ergänzungsbebauung sowie der Nutzung von Konversionsflächen ist die Erschließung und Planung für die großen Wohnungsbaugebiete Hollerland, Findorff-Weidedamm III, Arsten-Südwest und Borgfeld (West und Ost) fortzuführen. Dabei sind Modelle des kostensparenden und ökologischen Bauens zu realisieren.

Es wird eine verdichtete Wohnbebauung entlang der Verkehrsachsen insbesondere der Straßenbahnlinien angestrebt. Neben Flächen für den kostengünstigen Wohnungsbau (z.B. Arsten-Südwest), für zentrumsnahes Wohnen (z.B. Findorff-Weidedamm III), für hochqualifizierte Wohnangebote (z.B. Oberneuland) sind insbesondere neue Gebiete für Ein- und Zweifamilienhäuser (z.B. Borgfeld-West) auszuweisen. Ergänzend dazu ist ein größeres Wohnbaugebiet für Ein- und Zweifamilienhäuser in Brokhuchting mit ausreichenden Pufferzonen zu den festgesetzten Ausgleichsgebieten aufzunehmen. Dieses Gebiet ist umgehend als Entwicklungsgebiet festzusetzen.

Es ist zur Verhinderung der Abwanderung ein Schwerpunktprogramm „Bremer bauen in Bremen“ zu erarbeiten. In der Eigentumsförderung soll die Eigenkapitalausstattung, insbesondere von jungen Familien, durch zusätzliche Darlehen verbessert werden.. Im Mietwohnungsbau ist die bisherige einkommensorientierte Förderung fortzusetzen. Im 4. Förderweg werden die Konditionen bedarfsgerecht fortgeschrieben.

Die Koalitionspartner sind sich einig, die Zuständigkeit für Wohnungsbauangelegenheiten durch Zusammenführung der Ressourcenverantwortung und Fachverantwortung beim Senator für das Bauwesen zu konzentrieren.

Dabei ist dieser Bereich organisatorisch und in seiner personellen Ausstattung entsprechend anzupassen. Gleichzeitig ist gutachterlich zu prüfen, ob die Wohnungsbauförderung – wie überwiegend in anderen Bundesländern – effektiver durch eine Wohnungsbaukasse durchgeführt werden kann.

Die Förderungsmodalitäten sind auf Möglichkeiten der Straffung und die Annäherung an die Standards in anderen Bundesländern zu überprüfen.

Es sind die notwendigen Mittel für die Wohnungsbauförderung sowie die Erschließungskosten für die neuen Wohngebiete bereitzustellen. Dabei muß auch die bestehende Förderungslücke 1995-1999 geschlossen werden. Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus ist eine Überprüfung der Zahl der Träger öffentlicher Belange vorzunehmen.

Vor dem Hintergrund auslaufender Sozialbindungen sind Maßnahmen erforderlich, um eine ausreichende Versorgung der Wohnungssuchenden mit Wohnraum langfristig zu sichern. Dazu ist erforderlich, einen entsprechenden Anteil der freiwerdenden nicht mehr preisgebundenen Mietwohnungen bei den kommunalverbundenen Wohnungsunternehmen durch vertragliche Vereinbarungen für neue Sozialbindungen zu sichern. Ferner ist durch Änderung der Rückzahlungsbedingungen für öffentliche Baudarlehen eine Verlängerung der Bindungszeit im sozialen Wohnungsbestand zu erreichen. Außerdem sind Modelle der Sicherung von Sozialbindungen im Bestand in Verbindung mit Wohnungsneubauförderungen weiterzuentwickeln.

Der Wohnungsnotstandsvertrag muß angesichts eines allmählich sinkenden Bestandes an Sozialwohnungen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Über Vereinbarungen insbesondere mit den Wohnungsgesellschaften in städtischen (Mit-)Besitz ist ein Bestand von ca. 1.500 sogenannten Belegwohnungen pro Jahr für Wohnungsnotstandsfälle zu sichern. Die angemessenen Mieten sind von den Mietern und hilfsweise über Wohngeld und die Sozialhilfe zu finanzieren.

Das Mietobergrenzensystem ist zu überprüfen und sozialverträglich fortzuschreiben.

Die Nachbesserungen von Großsiedlungen des sozialen Wohnungsbaues sind bei ausreichender finanzieller Ausstattung fortzusetzen. In das Programm werden zusätzlich die Gebiete Sodenmatt und Blockdiek einbezogen. Für die Neue Vahr wird die Umsetzung eines Entwicklungs- und Handlungskonzeptes konkretisiert.

Die Koalitionspartner verabreden die Einführung eines Mietenspiegels für die Stadt Bremen. Die Kosten sind von den beteiligten Verbänden aufzubringen.

Teil 2 erscheint am Samstag, 22.7.