Bewährung für Trickdiebin

Eine 28jährige Trickdiebin ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Da die hochbetagten Opfer die Angeklagte nicht wiedererkannten, war eine Verurteilung wegen Diebstahls nicht möglich. Das Landgericht sprach die Frau der Begünstigung schuldig, weil sie in ihrer Wohnung in Köln einen Plastikbeutel mit gestohlenem Schmuck versteckt hatte. Die Polin gehört zu einer Bande, die von Köln aus in Berlin und im Ruhrgebiet operiert. Nach den Schilderungen der Opfer boten sich die Diebinnen an, eine Einkaufstasche in die Wohnung zu tragen. Dort verschafften sie Komplizinnen Zugang, die es auf Bares und Schmuck abgesehen hatten.ADN