Warten auf Entschädigung

■ SPD hält am umstrittenen Kompromiß für NS-Militärjustizopfer fest

Bonn (taz) – Heute jährt sich zum 51. Mal das von Oberst Graf von Stauffenberg und seinen Mitverschwörern mißglückte Attentat auf Adolf Hitler. Den Männern vom 20. Juli 1944, die wegen des Putschversuchs gegen die NS- Schergen hingerichtet worden sind zollt man Respekt. Andere haben als „Wehrkraftzersetzer“, Wehrdienstverweigerer oder Deserteure dem Regime gleichfalls ein Ende setzen wollen und sind deswegen von der NS-Militärjustiz verurteilt worden. Sie warten bis heute auf angemessene Entschädigung und Rehabilitierung.

Nun hat die SPD angekündigt, „unmittelbar nach den Ferien“ eine „neue Initiative zur Rehabilitierung und Entschädigung“ zu starten. Schon frühere Versuche der SPD, die von den Regierungsparteien blockiert worden seien, hätten das Ziel gehabt, „die Urteile der NS-Militärgerichte endlich als das zu bezeichnen, was sie sind: Nicht Rechtssprechung, sondern Unrecht von Anfang an“, erklärte die rechtspolitische Sprecherin Herta Däubler-Gmelin.

Hinter der „neuen Initiative“ verbirgt sich nichts anders als ein bereits mit der Regierung ausgehandelter Kompromiß, der allerdings noch nicht verabschiedet wurde, weil die CDU kurzfristig noch Beratungsbedarf angemeldet hatte. Als die CDUler sich schließlich einig waren, hatte die SPD für eine Sondersitzung keine Zeit mehr.

Dieser Antragsentwurf wurde von Bündnisgrünen und von Betroffenenverbänden scharf kritisiert. Er sei nicht deutlich und weitreichend genug. Ihm fehle der verbriefte Entschädigungsanspruch und auch eine pauschale Rehabilitierung. Außerdem würden die Urteile der NS-Militärjustiz nicht explizit als Unrecht benannt. Vielmehr werde nur von der „Vermutung“ ausgegangen, daß diese Urteile Unrecht seien.

Trotzdem hält die SPD am Antrag fest. Es heißt, entweder beharre man auf dem ursprünglichen, von der Koalition abgelehnten Antrag und die Betroffenen gingen leer aus, oder „wir akzeptieren den nicht lupenreinen Kompromiß, der unser Anliegen nicht zur Unkenntlichkeit verzerrt und können damit für die Betroffenen was erreichen“. Die Bündnisgrünen behalten sich vor, neben dem schon eingebrachten Rehabilitierungs- Antrag einen eigenen Gesetzentwurf für die Entschädigung einzubringen. Karin Nink