Hühnerbaron schuldlos

Osnabrück Der als „Hühnerbaron“ bekanntgewordene Anton Pohlmann dem Kreis Vechtamuß sich doch nicht wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetzt vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Geflügelgroßzüchter eingestellt. Pohlmann war zunächst vorgeworfen worden, für die tierschutzwidrige Tötung von mindestens 80.000 Legehennen 1994 in Ankum bei Osnabrück mitverantwortlich gewesen zu sein.

Gegen Christoph Pohlmann, den Sohn des „Hühnerbarons“, soll dagegen ein Gerichtsverfahren eröffnet werden. Dieser ist als Geschäftsführer der Goldhuhn Eierhof GmbH, die die Hühnerfarm in Ankum betreibt, nach Auffassung der Staatsanwaltschaft direkt verantwortlich für die tierschutzwidrige Tötung der Hennen. Anton Pohlmann dagegen sei nur Gesellschafter. dpa