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Stirbt Bremer Frauenquote in Luxemburg?

■ Der Europäische Gerichtshof urteilt im September / Chancen stehen schlechter als erwartet

Seit 1990 müssen im Bremer Öffentlichen Dienst Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden, wenn es um Einstellungen oder Beförderungen geht. Dafür sorgt das Landesgleichstellungsgesetz mit seiner Quotierungsregelung. Ähnlich ist die Situation in den meisten SPD-geführten Bundesländern. Doch im September droht nun das Ende für die Frauen-Quote – und zwar in letzter Instanz. Dann nämlich befindet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) im Auftrag des Bundesarbeitsgerichts über die Klage von Eckhard Kalanke, dem 1990 bei einer Beförderungsrunde im Bremer Gartenbauamt seine Kollegin Heike Glissmann unter Berufung auf das Gleichstellungsgesetz vorgezogen worden war.

Während in Bremen Frauenpolitikerinnen und Senat bisher davon ausgegangen waren, daß Kalanke in Luxemburg mit seiner Klage ebenso unterliegen werde wie bereits vor dem Bremer Arbeits- und Landesarbeitsgericht, steht es inzwischen schlecht um die Quote. In seinem 32seitigen Schlußplädoyer hat der einflußreiche italienische Generalanwalt der EU, Giuseppe Tesauro, die Bevorzugung von Frauen im Rahmen der Quote für „rechtswidrig“ erklärt. Und auch Großbritannien kommt in einer ausführlichen Stellungnahme zum gleichen Ergebnis.

Zwar gibt es eine EU-Richtlinie zur Gleichberechtigung, in der den Mitgliedstaaten ausdrücklich erlaubt wird, „Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit“ zu beschließen, dies dürfe aber keineswegs zur Benachteiligung von Männern führen, meinen Tesauro und die Briten. „Es ist völlig offensichtlich, daß es sich dabei um eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts handelt“, schreibt Tesauro, und damit handele es sich um einen Verstoß gegen die EU-Gleichberechtigungs-Richtlinie, die ja gerade den „Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung“ festschreibe.

Von der EU-Regelung gedeckt und gemeint sei nicht eine „rein numerische“ Quotierung, sondern die EU habe eine Bevorteilung von Frauen nur bei der „Arbeitszeit, Einrichtungen für die Kinderbetreuung und anderen Maßnahmen, die es ermöglichen, die familiären und beruflichen Verpflichtungen miteinander zu verbinden“ im Sinn gehabt. Dabei gehe es um die Verbesserung der „Ausgangsposition“ von Frauen, „um eine echte Situation der Chancengleichheit zu gewährleisten“, nicht aber um eine Bevorzugung „in Form eines Ausgleichs für die in der Vergangenheit erlittenen Diskriminierungen“. Frauenförderung sei somit „im Sinne einer Ermutigung zu verstehen und gewiß nicht als mechanische Präferenz“.

Gewollt sei von der EU die „Chancengleichheit und nicht die gleiche Repräsentation von Frauen“, schreiben die beiden Bevollmächtigten der britischen Regierung, Lucinda Hudson und Eleanor Sharpston. Und in der mündlichen Verhandlung im Dezember in Luxemburg soll von britischer Seite der Satz gefallen sein: „Bei Bevorzugung am Arbeitsplatz wäre noch die Haarfarbe ein besseres Kriterium als das Geschlecht.“

Tatsächlich stehen die deutschen Quotierungsregelungen innerhalb der EU einsam da. Umso wichtiger wäre es gewesen, daß Bremen sich wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens in Luxemburg bemüht hätte, die 15 ausschließlich männlichen Europa-Richter zu überzeugen. Doch Bremens Regierungsanwalt Gerhard Lohfeld hat es mit einer einseitigen Stellungnahme bewenden lassen, in der es lediglich heißt, die Vereinbarkeit der Quote mit der EU-Richtlinie „ist offenkundig“. Ansonsten schließe man sich „den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in vollem Umfange an“. Das Kasseler Gericht hatte den Fall Kalanke jedoch gerade in Luxemburg vorgelegt, um dort klären zu lassen, ob die Quote mit EU-Recht vereinbar ist.

Rein formal spielt die Quotierung in Bremen auch fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes noch keine große Rolle. Mit weniger als einem halben dutzend Streitfälle muß sich die Zentralstelle für Frauengleichstellung im Jahr befassen. Das geschieht allerdings erst dann, wenn es nicht bereits im Vorfeld zwischen Amtsleitung und lokaler Frauenbeauftragter eine einvernehmliche Lösung gegeben hat. Ase

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