Kotau vor der Autolobby

■ betr.: „Ozon-Kuren bundesweit“, taz vom 15./16. 7. 95

Dieser Kotau vor der Auto- Lobby verhilft einem der blödsinnigsten Freiheits-Sinnsprüche, den es je gab, zu unrühmlichem Durchbruch: „Freie Fahrt für freie Bürger“. Das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) wird so mit Füßen getreten. Die Freiheit haben ja eh nur jene, die im Auto sitzen. Für alle anderen ist der massenhafte Straßenverkehr – auch ohne Ozonalarm – nur eine Einschränkung ihrer Lebensqualität durch Lärm, Abgasgifte, Unfallgefahr und massive Einschränkung der Bewegungsfreiheit.

Klar ist auch, daß die Ozonwerte nicht bei 240 Mikrogramm plötzlich zu steigen aufhören. Sie werden genauso schnell steigen wie zuvor, denn es gilt ja praktisch uneingeschränkt die freie Fahrt für „freie“ Bürger. So wird also ganz bewußt Leben und Gesundheit von allen gefährdet. Daher müßten eigentlich Leute, die dann immer noch Kfz fahren (außer natürlich Feuerwehr, Krankenwagen etc.) und die politisch Verantwortlichen wegen Verstoßes gegen Art. 26 GG (Verbot des Angriffskrieges) verklagt und mindestens zum lebenslänglichen Entzug der Fahrerlaubnis beziehungsweise zu sofortiger Entlassung aus dem Amt verurteilt werden.

Oder müssen wir zukünftig, frei nach Tucholsky, sagen: „Autofahrer sind Mörder!“ Heiko Thiele, Celle