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KommentarWieder böse am Ball

■ Abschiebebehörde bricht Grundrechte

Seine „Sache“ heißt Abschiebung, diktierte Uwe Papencord im April der taz in den Block. Da sei er „böse am Ball“. Dafür lieferte er schon mehrfach Beweise: Anders als seine KollegInnen in Niedersachsen und Hamburg stellt er sich auf den Standpunkt, daß Abschiebungen in das völlig verwüstete Liberia möglich sind und trompete, daß die erste Liberia-Abschiebung noch vor Ostern gelingen könne. Zynischer Zusatz: „so Gott will“. Doch der wollte offensichtlich nicht. Papencords Privatversuch jedenfalls, im Mai einen Liberianer per Flugzeug loszuwerden, scheiterte an den Grenzen von zwei afrikanischen Ländern. Der Abschieber mußte klein beigeben und nahmen den Flüchtling wieder mit - in die Bremer Haft.

Das scheint die einzige Alternative zu sein, die Papencord für Flüchtlinge sieht: Haft oder Abschiebung. Da schreckt er nicht einmal davor zurück, einen suizidgefährdeten Menschen ins Ungewisse, vielleicht sogar in den Tod zu schicken. Das wertet ein Bremer Richter als Verletzung von Grundrechten.

Dabei hätte Papencord viel zu tun: Zum Beispiel könnte er dafür sorgen, daß nicht weiterhin in der von ihm so fleißig verordneten Abschiebehaft Menschen zum Selbstmordversuch getrieben werden. Oder soll man etwa annehmen, daß, wenn dies passiert, gerade dies dem Beamten recht ist? Davon gehen wir nicht aus, doch steht die Abschiebebehörde in der Beweispflicht. Dora Hartmann

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