Ausländer dürfen nur auf Antrag wählen

Bürger aus EU-Staaten müssen sich im Freistaat um Eintrag in das Wählerverzeichnis selbst kümmern. Und vom Amt des Bürgermeisters und Landrats bleiben sie ausgeschlossen.  ■ Aus Nürnberg Bernd Siegler

Bayern scheut keinen Alleingang, wenn es darum geht, AusländerInnen von den deutschen Wahlurnen fernzuhalten. Zähneknirschend hatte man es im Freistaat hinnehmen müssen, daß in den Richtlinien zum Maastrichter Vertrag das aktive und passive Wahlrecht für Bürger der Europäischen Union festgeschrieben worden war. Jetzt hat die bayerische Staatsregierung und die CSU- Mehrheit im Landtag alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um den EU- Bürgern das Wählen und Gewähltwerden bei den im März 1996 anstehenden Kommunalwahlen so schwer wie möglich zu machen.

„Administrativen Rassismus“ wirft der bayerische Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Kurt Haymann, der CSU vor. Der Münchner SPD-Europaabgeordnete, Jannis Sakellariou, spricht von einer „willkürlichen Diskriminierung, mit der man Bürger von der Wahl abschrecken will“.

Innenminister Günther Beckstein versteht die Aufregung nicht. „Wenn jemand tatsächlich daran interessiert ist, hier an der Kommunalpolitik mitzuwirken, wird er auch eine kleine Mühe nicht scheuen“, verteidigt er das bayerische Gesetz. Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern werden die volljährigen EU-Staatsbürger nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten zunächst nur eine amtliche Nachricht, daß sie wählen dürfen. Sodann müssen sie sich beim Wahlamt registrieren lassen und dort im Zweifelsfall eine eidesstattliche Erklärung abgeben, daß sie im Freistaat auch ihren Lebensmittelpunkt haben.

„Es geht nicht an, daß die vielen Österreicher, die in Bayern einen Zweitwohnsitz haben, hier wählen können“, begründet Beckstein die entsprechenden Bestimmungen, die nicht nur bei der Landtagsopposition auf Widerstand gestoßen sind. „Eine Staatsregierung, die andauernd vom schlanken Staat spricht, sollte kein derart bürgerunfreundliches und verwaltungsaufwendiges Verfahren beschließen“, wettert der Landshuter CSU-Oberbürgermeister, Josef Deimer, gegen die kostenintensive Prozedur. Ähnlich argumentiert der bayerische Städtetag und auch der Senat.

Ebenso wie in Sachsen dürfen in Bayern EU-AusländerInnen zwar zum Gemeinde- oder Stadtrat gewählt werden, aber das Amt eines Bürgermeisters oder Landrats bleibt ihnen verwehrt. Die „Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben“, so Beckstein, dürfe nur deutschen Staatsbürgern vorbehalten sein. Das stößt auch bei Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger auf Unverständnis. „Warum sollten beispielsweise Griechen oder Italiener, die in Deutschland wohnen, nicht zum Bürgermeister gewählt werden können?“ fordert sie eine entsprechende Ausweitung des Wahlrechts.

Der grünen Landtagsabgeordneten Sophie Rieger und der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Bayerns geht dies nicht weit genug. Sie plädieren für ein „kommunales Wahlrecht für alle“. Auch mit der Gewährung des Wahlrechts für EU-BürgerInnen bleibe die „große Mehrheit der eingewanderten Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen“. Sie verweisen auf Skandinavien, Niederlande und Irland. Dort wird das kommunale Wahlrecht für alle schon seit Jahren praktiziert.