■ 49681 Garrel
: Drückmich – nie wieder

Wer erinnert sich nicht gerne an „Straßmanns kleine Warenkunde“ über das „Drückmich-Brot“ aus Garrel ; wer erinnert sich nicht mindestens ebenso gerne an die Reaktionen aus Cloppenburg und Garrel . Was haben sich die Menschen Mühe gegeben, die bösartigen Unterstellungen Straßmanns – 33 Prozent der Garreler über 14 gehen in die Psychotherapie, 17 Prozent leiden unter Hörsturz, selbst die Tiefflieger machen einen großen Bogen um Garrel usw. usf. – haarklein zu widerlegen. Recht hatten sie. Und Recht haben sie jetzt bekommen, nämlich vor dem Deutschen Presserat. Das ist das Selbstgeißelungsgremium der deutschen Printmedien. Den hatte ein Garreler Ratsherr angerufen. Wobei uns nicht so recht klar werden will, wer sich nun von Straßmann geschmäht fühlen darf: Die Menschen in Therapie oder die Garreler . Wir dokumentieren das Urteil, womit wir fertig wären mit Garrel , versprochen!

Der Beschwerdeausschuß des Deutschen Presserats hat sich auf seiner Sitzung am 18.7. mit der Beschwerde befaßt und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß sie begründet ist im Sinne der Beschwerdeordnung. (...)

Der Ausschuß war der Ansicht, daß die taz mit dem Beitrag „Das Drückmich-Brot“ in ihrer Bremer Ausgabe vom 25./26.3. gegen Ziffer 9 des Pressekodex verstoßen hat. Dort heißt es, daß es journalistischem Anstand widerspricht, unbegründete Beschuldigungen, insbesondere ehrverletzender Natur, zu veröffentlichen.

In der Kolumne glossiert die Zeitung eine Werbekampagne des Bäckerei-Unternehmen Wendel. So heißt es in dem Text, „33 Prozent aller Garreler über 14 gehen in die Psychotherapie, 17 Prozent leiden unter Hörsturz.“

Der Beschwerdeausschuß moniert, daß durch diese Textstelle eine kollektive Kränkung der Bürger der Gemeinde Garrel vorgenommen wurde, die von ihrer Form her – psychisch wie physisch kranke Personen betreffend – sowohl die angesprochenen Bürger Garrels als auch Psychotherapie-Patienten ins Lächerliche zieht.

Aufgrund des Verstoßes gegen Ziffer 9 des Pressekodex erteilt der Beschwerdeausschuß der Redaktion der taz (Bremen) gemäß § 10 der Beschwerdeordnung einen Hinweis. Er empfiehlt der Redaktion, künftig sensibler mit dem Thema „Krankheit“ umzugehen. Manfred Protze, Vorsitzender des Beschwerdeausschusses