Strafanzeige gegen Behörden

■ Anwalt verklagt Beamte wegen gefährlicher Körperverletzung

Nachdem vergangene Woche (taz v. 27.7.) der Anwalt eines ägyptischen Abschiebehäftlings schwere Vorwürfe gegen die Polizeibeamten der Ostertorwache erhoben hatte, hat nun der Anwalt eines kurdischen Inhaftierten „Strafanzeige und Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte“ gestellt.

Auch bei seinem Mandanten handelt es sich um einen Mann, der in der Ostertorwache einen Suizidversuch unternahm. Am 30.6. hatte Maruf B. seine Zelle in Brand gesetzt und trug dabei lebensgefährliche Verletzungen davon. Seitdem wird er in einem Aachener Spezialkrankenhaus behandelt.

Maruf B. war im November aufgrund von Folter und Verfolgung zum zweiten Mal nach Deutschland geflüchtet. Sein Asylfolgeantrag wurde in Neustadt an der Aisch abgelehnt. Sein dortiger Anwalt erhob Klage gegen den Beschluß, vergaß aber, einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zu stellen. Als Maruf seinen Bruder in Bremen besuchte, ging er von der Rechtmäßigkeit seines Aufenthaltes aus. Doch der Kurde wurde im Juni in Bremen fest- und in Abschiebehaft genommen. Am 29.6. teilte ihm die Ausländerbehörde mit, sie werde ihn am kommenden Tag abschieben.

Über diesen Beschluß entsetzt, habe Maruf seine Familie anrufen wollen. Doch hatte er zu wenig Geld, um seine Lage zu umfassend zu schildern. Sein daraufhin angereister Cousin wurde nicht zum Inhaftierten durchgelassen. Ein nochmaliger Anruf sei dem Häftling verwehrt worden. Maruf B., die drohende Abschiebung in die erneute Folter fürchtend, habe einem Polizisten erklärt: „Dann werde ich mich kaputt machen.“ Antwort eines Beamten: „Dann tu dies.“

Schultz erklärt, sein Mandant habe die Zelle in Brand gesetzt, „auch, um gegen die Behandlung zu protestieren.“ Er sieht in dem Verhalten der Beamten, unabhängig von moralischer und politischer Verantwortlichkeit, eine „fahrlässige Körperverletzung in einem schweren Fall“. Statt Vorkehrungen zu ergreifen, die den Suizidversuch verhindert hätten, habe man mit Zynismus reagiert.

Die den Ägypter betreffenden Vorwürfe hat Polizeipräsident Lüken inzwischen zurückgewiesen. Die Prüfung durch die Polizei hätte nichts ergeben, was die Vorwürfe rechtfertige. Trotzdem übergab Lüken den Vorgang der Staatsanwaltschaft. Die wird nun in einem weiteren Fall ermitteln müssen. dah