■ Gut zu wissen
: Larov-Merkblatt informiert

Ein neues Merkblatt des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (Larov) informiert über das Thema „Unlautere Machenschaften und Unredlichkeit“. Entsprechend dem Vermögensgesetz hätten zum Beispiel Alteigentümer einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn ihr Grundstück durch Machtmißbrauch, Korruption oder Nötigung durch DDR-Behörden veräußert wurde, wie die Senatsfinanzverwaltung mitteilte. Bei redlichem Erwerb des heutigen Eigentümers sei das jedoch ausgeschlossen. Das Merkblatt ist im Bürgerbüro des Larov, Rungestraße 22-24, 10179 Berlin (Mitte), Telefon 2174651-6/-7/ -8/-9, erhältlich. Die Zusendung erfolgt nur gegen einen Freiumschlag.