Vorsorge gegen Fischkriege

■ Verhandlungen über Konvention zum Schutz wandernder Fischarten beendet

Berlin/New York (AP/rtr/taz) – Zwei Jahre haben die Delegationen verhandelt, über ein Jahr wird vergehen, bis die Konvention ratifiziert ist. Im Dezember wird sie von der UN-Vollversammlung verabschiedet, mindestens 30 Staaten müssen ihr danach zustimmen. Kanadas Fischereiminister Brian Tobin sprach am Freitag trotzdem von „einem guten Tag“. Spanische Fischer sind weniger erfreut. Denn das Abkommen zum „Schutz der wandernden Fischarten“ gibt den Vertragsstaaten in Zukunft das Recht, Fischtrawler auch auf hoher See zu überprüfen. Eben das hatte Kanadas Regierung dieses Frühjahr getan, als spanische Trawler mit kleinmaschigen Netzen vor Neufundlands Küsten aufkreuzten. Die neue UN-Konvention will in solchen Fällen das Krisenmanagement verbessern. Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, ihre Daten über Fischbestände auszutauschen und auf dieser Basis verbindliche Fangquoten festzulegen. Falls die verfügbaren Daten dazu nicht ausreichen, gilt das Gebot der Zurückhaltung. Wer dagegen verstößt, hat mit Sanktionen zu reichen, die allerdings ebenso unbestimmt bleiben wie die Fangquoten selbst. Grundsätzlich orientiert sich die Konvention am Kriterium des „maximalen nachhaltigen Ertrags“. Diese Obergrenze soll die Zahl der Fische festlegen, die ohne Gefahr für die Erhaltung der Art gefangen werden dürfen. Regionale Fischereiorganisationen – etwa für den Nordatlantik – sollen auf dieser Grundlage nationale Quoten für die Anrainerstaaten aushandeln.

Immerhin anerkennt die Konvention im Gebot der Zurückhaltung bei unzulänglichen Daten erstmals ein Vorsorgeprinzip, zu dem das geplante internationale Fischereimanagement sogar ausdrücklich verpflichtet ist. Artikel 5 fordert die Unterzeichnerstaaten unter anderem dazu auf, den sogenannten Beifang zu minimieren, die marine Artenvielfalt zu schützen und übertriebene Fischereikapazitäten zu reduzieren. Der Präsident der Fischereikommission Satya Nandan von den Fidschi-Inseln erwartet deshalb, daß die Industrieländer ihre bislang hochsubventionierten Fischereiflotten abbauen werden. „Alle müssen ihre Fischgewohnheiten ändern“, mahnte Nandan bei der Vorstellung des Vertrages in New York.

Tatsächlich könnte das Regelwerk diplomatische Krisen entschärfen, meint auch die Umweltorganistation Greenpeace. Wirklich geschützt seien bedrohte Fischbestände damit jedoch nicht. Zwar gilt die Konvention auch für die Wirtschaftszonen von 200 Seemeilen vor den Küsten, aber sie regelt nur den Fang sogenannter wandernder Arten, deren Anteil am Weltfischfang etwa 20 Prozent beträgt. Schon jetzt hat jeder Staat das Recht, fremde Trawler in seiner Wirtschaftszone zu kontollieren und auch zu beschlagnahmen. Das geltende Fischereiabkommen hat die Überfischung dieser Zonen nicht verhindern können, die Ausweitung der Kontolle auf die hohe See werde daran nichts ändern, kritisiert Greenpeace. Niklaus Hablützel