Weibliche Endungen

■ Amtssprache wird geschlechtergerechter

Das große Binnen-I ist tot – zumindest für den Hamburger Senat. Der beschloß gestern die „geschlechtergerechte“ Rechts- und Verwaltungssprache. Damit nichts schiefgeht bei der sprachlichen Gleichstellung der Frau, gibt es eine Anleitung, mit den besten Empfehlungen des Senats. Männliche Bezeichnungen sind in Vordrucken und amtlichen Schreiben, in Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Frauen künftig zu „vermeiden“. Läßt sich partout keine geschlechtsneutrale Formulierung finden, wird Mut zur femininen Endung verlangt: Weibliche und männliche Bezeichnungen sollen voll ausgeschrieben werden.

Und weil–s so schön ist, hier ein garantiert geschlechtergerechtes Originalzitat aus der Senatsdrucksache: „Die Bezeichnungen sind je nach Sinngehalt durch ein 'und' oder ein 'oder', in Ausnahmefällen auch durch ein 'und/oder' oder 'bzw.' zu verbinden. Ist inhaltlich eine Personenbezeichnung im Plural möglich, so soll diese verwendet werden, wenn sie geschlechtsneutral ist.“ Alles klar?

Kurzformen wie Schrägstrich- oder Klammerausdrücke sollten die Behördenvertreterinnen und/oder/bzw. Behördenvertreter künftig meiden, wie der Teufel und/oder/bzw. die Teufelin das Weihwasser. Doch halt, liebe Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts! Wer wird denn gleich alles durch den Reißwolf jagen? Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie amtlichen Vordrucke sind erst bei „geeigneter Gelegenheit an die vorstehenden Grundsätze anzupassen“. paf