Kreditkarte der Bahn besteht vor Gericht

■ Kläger vor dem Landgericht gescheitert / Bahn muß nur Werbestrategie ändern

Frankfurt/Main (taz) – Die Deutsche Bahn AG hat die erste Runde im Kampf um die Erweiterung der Bahncard zur Service- und Kreditkarte gewonnen. Das Landgericht Frankfurt verwarf gestern eine Klage auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen die Koppelung von Bahn- und Visacard der Citibank.

Eingereicht hatte die Klage die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (ZzBuW) in Bad Homburg. Die privaten Wettbewerbshüter vertraten vor Gericht die Auffassung, daß es sich bei der kostenlosen Funktionserweiterung der Bahncard (Kombicard) um einen Verstoß gegen die sogenannte Zugabeverordnung handele. Und der sei „eindeutig wettbewerbswidrig“, denn andere ZeitgenossInnen, die keine Bahncard hätten, müßten weiter die festgelegte Grundgebühr für die Visacard berappen.

Eine solche Ungleichbehandlung von VerbraucherInnen, so Marcel Kisseler von der ZzBuW, könne nicht hingenommen werden. Der Preis für die Kreditkartenfunktion der Bahncard, so Kisseler, habe sich nach dem Preis zu richten, den die Citibank üblicherweise für ihre Visacard in Rechnung stelle: exakt 75 Mark pro Jahr.

Das Gericht sah das offenbar anders. Die Klage auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen die Bahn AG wurde abgewiesen. Im Gespräch mit der taz kündigte Kisseler an, im Interesse der VerbraucherInnen und der anderen Wettbewerber auf dem Kreditkartenmarkt jetzt den „Weg durch alle Instanzen“ gehen zu wollen – notfalls „bis hin zum Bundesgerichtshof“.

Einen Teilerfolg konnte die ZzBuW gestern schon mal verbuchen. Vom Gericht untersagt wurde der Bahn AG eine Variante ihrer Werbung für die Bahncard plus Visacard. Die Bahn AG darf nun nicht mehr länger behaupten, daß ihre Kunden mit der Kombikarte in Hotels preiswerter übernachten könnten. Den Beweis dafür blieb die Bahn AG vor Gericht schuldig.

Auch wenn die Bahn AG inzwischen darauf verzichtet hat, den Bahncard-NutzerInnen die Kombikarte zwangsweise aufzunötigen, gibt es auch von Seiten der VerbraucherInnenschutzverbände noch immer geharnischte Kritik an der Zusammenarbeit zwischen Bahn AG und Citibank.

So gingen auch die Daten der BesitzerInnen der einfachen Bahncard weiterhin an die Zentrale der Citibank im US-amerikanischen South Dakota. Und auch der neue Antragsentwurf für die nun drei Varianten der Bahncard – Bahncard pur, Guthabenkarte und Kombikarte – sei noch nicht optimal ausgearbeitet, heißt es etwa beim VerbraucherInnenschutzverband Berlin. Klaus-Peter Klingelschmitt