Niedersachsens Polizei erwartet neues „Chaos“

■ Glogowski: „Wer friedlich feiern will, sollte nicht nach Oldenburg fahren“

Bremen/Hannover (taz) – „Besonnen aber entschlossen wird die Polizei am Wochenende handeln“, kündigte der Präsident des Regierungsbezirkes Weser-Ems, Bernd Theilen, am Dienstag in Oldenburg an. Grund der Aufregung: Die Polizei hatte in Hannover ein Flugblatt bei einem festgenommenen Punk gefunden, auf dem zum „Chaos in Oldenburg“ eingeladen wurde. „Wir müssen genauer herausfinden, was uns am Wochenende erwartet“, erklärte Theilen. Sicher sei bisher nur, daß im Oldenburger Jugendzentrum „Alhambra“ am Freitag abend eine Punkfete steigen soll.

„Im Grunde werden wir nach dem Einsatzplan von Hannover vorgehen“, sagte Theilen. Dieser Plan sei gut gewesen, es habe nur an der konsequenten Umsetzung gehapert. Anders als in Hannover will die Oldenburger Polizei anreisende Punks durchsuchen, gegebenenfalls entwaffnen und zurückschicken. Auf die Frage nach Fehlern der Polizei während der Hannoveraner Chaostage erklärte Theilen: „Unsere Polizisten werden nicht tatenlos daneben stehen, wenn es zu Plünderungen kommt.“

Vorbeugehaft nach dem Beispiel des sächsischen Polizeigesetzes lehnte Theilen ab. Allerdings könne man darüber nachdenken, die Möglichkeiten der niedersächsischen Polizei auszuweiten und Gewaltbereite ohne richterlichen Beschluß auch länger als acht Stunden festzuhalten.

Der niedersächsische Innenminister Gerhard Glogowski (SPD) kündigte inzwischen ein hartes und konsequentes Vorgehen der Polizei in Oldenburg an. „Alle Gewaltbereiten sollten sich warm anziehen“, sagte der wegen der Krawalle bei den Chaostagen in Hannover umstrittene Minister gestern. Bei einem Punktreffen könne man friedliche und gewalttätige Teilnehmer kaum auseinanderhalten. „Ich würde denen, die friedlich feiern wollen, empfehlen, nicht nach Oldenburg zu fahren“, sagte Glogowski.

Bei den Hannoverschen Chaostagen hat sich die Polizei mindestens 723mal der Freiheitsberaubung im Amt schuldig gemacht. In 723 Fällen wurden Punks zwischen neun und 36 Stunden in Gewahrsam gehalten. Spätestens nach acht Stunden muß ein Richter der sogenannten Ingewahrsamnahme zustimmen. Diese richterliche Entscheidung verlangt nicht nur das niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz, sondern sie ist auch in den entsprechenden bayerischen und baden-württembergischen Polizeigesetzen vorgesehen, teilte gestern die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Silke Stokar mit. Elke Gundel, Jürgen Voges