DDR-Flucht verraten

■ Bewährungsstrafe für Stasi-Agenten

Wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für die Stasi hat der 51jährige Maurer Manfred M. gestern eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe von einem Jahr und sechs Monaten erhalten. Der 2. Strafsenat des Kammergerichts sprach den ehemaligen DDR- Grenzsoldaten schuldig, nach seiner Flucht in den Westen zur „Wiedergutmachung“ für den DDR-Geheimdienst gearbeitet zu haben. Insbesondere habe er seine Vertrauensstellung in der „Arbeitsgemeinschaft 13. August“ ausgenutzt.

Unter dem Decknamen „Peter Schäfer“ lieferte der Angeklagte Berichte über Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft sowie über DDR-Fahnenflüchtige und Fluchthilfeaktionen. Seine Informationen übermittelte er monatlich an einen Stasi-Mitarbeiter in West-Berlin oder an seinen Führungsoffizier in Ost-Berlin. Als Agentenlohn erhielt er von 1966 bis Oktober 1989 insgesamt mehr als 70.000 Mark.

Laut Anklage hatte Manfred M. auch zur Enttarnung des Fluchthelfers und späteren ersten bundesdeutschen Astronauten Reinhard Furrer beigetragen. Der Angeklagte soll den Hinweis gegeben haben, daß Furrer an der Tunnelflucht in der Bernauer Straße, in deren Zusammenhang 1964 der DDR-Grenzsoldat Egon Schultz erschossen wurde, beteiligt war. Damals gelang 57 Menschen die Flucht in den Westen.