■ Antifa-Prozeß
: BGH ruft zu Gericht

Hannover (taz) – Gegen die Göttinger Autonome Antifa (M) wird es nun doch einen §129-Prozeß wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung geben. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, daß das Verfahren gegen 17 Mitglieder der Antifa (Mittwochsgruppe) vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Lüneburg stattfinden soll. Vom Tisch ist mit der BGH-Entscheidung der Vorwurf, die Göttinger Autonomen hätten durch ein Plakat und eine Broschüre für die RAF geworben.