Keine Abschiebung

■ Sudanesen dürfen neue Asyl-Anträge stellen

Karlsruhe (AP) – Die sieben hungerstreikenden sudanesischen Asylbewerber vom Frankfurter Flughafen dürfen vorerst nicht abgeschoben werden. Das Bundesverfassungsgericht wies gestern zwar ihre Beschwerden gegen die Abschiebung ab, gleichzeitig forderte es die Sudanesen aber auf, Abänderungsanträge zu ihren Asyl- Anträgen zu stellen. Bis deren Erfolgsaussichten geprüft sind, müsse das Verwaltungsgericht Frankfurt sicherstellen, „daß die Vollziehung der Einreiseverweigerung zunächst ausgesetzt wird“. Es wird dann auch zu klären haben, „ob wegen der großen Publizität, die die Asylverfahren der Beschwerdeführer mit ihren Begleitumständen (Hungerstreik) erlangt haben, die bisherige Bewertung aufrechterhalten werden kann, die Tatsache der Asyl-Antragstellung ziehe im Sudan, weil nicht bekannt, keine staatlichen Verfolgungsmaßnahmen nach sich“. Der Richterspruch war erst heute erwartet worden. Seite 5