Richterwahl soll öffentlich werden

■ Auch Politiker der Unionsfraktion sind für die Wahl der Verfassungsrichter durch das Plenum des Bundestages

Bonn/Berlin (AP/taz) – Mit ihrer Schelte des Kruzifix-Urteils haben die Unionsparteien Geister gerufen, die sie so schnell nicht loswerden. Denn die Debatte um das Verfassungsgericht wird nun von seiten der SPD und der FDP weitergeführt. Die Rechtspolitiker Burkhard Hirsch (FDP) und Otto Schily (SPD) werben dieser Tage für ihren alten Vorschlag, die Richter künftig mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages wählen zu lassen. Gestern erhielten sie Unterstützung vom rechtspolitischen Sprecher der CDU/ CSU-Fraktion, Horst Eylmann. „So wie der Bundestag den Wehrbeauftragten direkt wählt, könnten wir auch die Verfassungsrichter durchaus von zwei Dritteln der Abgeordneten wählen lassen“, erklärte der Rechtspolitiker der Kölner Zeitung Express.

Zur Zeit werden die höchsten Richter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Der Bundestag wählt sie nicht im Plenum, sondern hat diese Aufgabe an ein Gremium aus zwölf Abgeordneten, den sogenannten Richterwahlausschuß, delegiert. Und selbst dort stimmen die Mitglieder in der Regel nur noch den Kandidaten und Kandidatinnen zu, die die Obmänner der beiden großen Parteien in der Regel vorher ausgekungelt haben. Dieses Verfahren gilt als verfassungsrechtlich fragwürdig.

Bislang stand die Unionsfraktion einer Änderung des Wahlverfahrens ablehnend gegenüber. Der Forderung Eylmanns widersprach denn auch prompt der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Rupert Scholz. Die bisherige Regelung habe sich durchaus bewährt, sagte Scholz, die zwölf Mitglieder des Wahlausschusses des Bundestages hätten gründlich und kooperativ gehandelt. Dabei unterschlug Scholz allerdings, daß die Kooperation im Gremium häufig an den Parteiinteressen scheiterte: zuletzt vor gut einem Jahr, als über Monate hinweg keine Nachfolgerin für den scheidenden Richter Mahrenholz gefunden werden konnte. Jutta Limbach, die dann gewählt wurde, regte bereits seinerzeit an, mehr Transparenz in den Wahlvorgang zu bekommen, „etwa durch die Benennung mehrerer Kandidaten und ihre öffentliche Vorstellung“. Diesen Vorschlag griff nun die SPD-Politikerin Herta Däubler-Gmelin wieder auf. Sie plädierte für ein Parlaments-Hearing, wie es bei der Richterwahl in den USA üblich ist. Doch das geht selbst Eylmann zu weit: „Dann kommt sofort die Frage auf: Wie würden Sie den oder den Fall entscheiden? Das ist eine ganz schlechte Lösung.“ dr